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Strafzettel für Falschparken - Verjährung?

Verfasst: 10.12.2011, 14:15
von Max Leiter
Hallo!

Verjähren Strafzettel, wenn durch ein fehlendes Abkommen zwischen den Ländern niemals eine Mahnung oder Bescheid geschickt wurde?

Verfasst: 12.12.2011, 04:09
von Hank
Verwaltungsübertretungen und deren Verfolgung verjähren in Österreich nach 6 Monaten bis 1 Jahr. Gilt mM auch für die Vollstreckung.

Kommt also auf das Land an und auf die Schwere der Verkehrsübertretung, vor allem bei der Wiedereinreise im Rahmen des Urlaubs kann es dann durchaus eine unangenehme Überraschung geben, z.B. in Italien, wenn sie wieder einmal Geld brauchen, weil die Vollstreckungsfrist dort scheinbar fünf Jahre ab Rechtskraft der Strafe beträgt.

Man sollte also die jeweiligen Regeln des Gastlandes einhalten, in Holland beispielsweise verlangen sie für Telefonieren am Steuer Länge mal Breite.

Verfasst: 12.12.2011, 10:53
von Officer01
Verwaltungsübertretungen und deren Verfolgung verjähren in Österreich nach 6 Monaten bis 1 Jahr. Gilt mM auch für die Vollstreckung.
Die Vollstreckungsverjährung ist länger! Siehe unten.


Verfolgungsverjährung:
Diese tritt 6 Monate nach Begehung einer Übertretung ein. Das heißt, nach 6 Monaten darf die Behörde keine Handlung (z. B. Bescheid) mehr setzen.

Ausnahmen: 1 Jahr Verjährungsfrist z. B. bei Parkgebührengesetze, Sozialversicherungsgesetz, Arbeiterbeschäftigung, ... (Grundsätzlich bei allen Verkürzungen oder Hinterziehungen von Geldern)


Vollstreckungsverjährung:
Diese tritt 3 Jahre nach Begehung einer Übertretung ein. Das heißt, nach 3 Jahren darf die Strafe nicht mehr vollstreckt (z. B. Exekution) werden.

Ausnahmen: Beschwerdeverfahren (VwGH) hemmen die Frist