Abgeschleppt in verlegtem Bushaltestellenbereich

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
tina8888
Beiträge: 1
Registriert: 05.12.2011, 17:20

Abgeschleppt in verlegtem Bushaltestellenbereich

Beitrag von tina8888 » 05.12.2011, 17:49

Hallo,

hier eine kleine Frage an Sachkundige -
ich bin Mitte Oktober abgeschleppt worden, weil ich (nach 21 uhr) in einem Bushaltestellenbereich geparkt habe. Allerdings war die Bushaltestelle zu diesem Zeitpunkt verlegt. Ich habe Einspruch erhoben mit dem Antrag der Einsichtnahme in die Kundmachung der Verlegung. Der Einspruch ist abgewiesen worden.
Ein Bescheid über die Haltestellenverlegung des Verkehrsamts erfolgte am 20.9 und die "Kundmachungsmeldung", die den Verlegungszeitraum benennt aufgrund dessen ich abgeschleppt wurde, ist aber erst am 23. November erfolgt.
Meine Frage nun: Wird eine Berufung Erfolgsaussichten haben mit der Begründung, dass die Kundmachung nachträglich erfolgte, oder kommt es auf den Bescheiderlass an?
Und wenn ich einen Verteidiger beantrage - werden mir die Kosten im Falle eines Prozessgewinns ersetzt?

Für aufschlussreiche Anworten vielen Dank!
Liebe Grüsse



Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 12.12.2011, 04:06

Für den Staatsbürger als Rechtsunterworfenen wird der Bescheid wohl das maßgebliche Schriftstück sein, da steht auch die Rechtsmittelbelehrung drauf.

Im Verwaltungsverfahren muss an sich jeder seine Kosten selbst tragen.
Falls die materiellen Vorschriften Kostenersatzansprüche zwischen Beteiligten untereinander vorsehen hat die Behörde die Höhe zu bestimmen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste