Hinter Rettung ausscheren

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Synonym
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Hinter Rettung ausscheren

Beitrag von Synonym » 25.11.2011, 07:26

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage.
Unmittelbar hinter einer Rettung nachfahren ist verboten, dass ist mir bekannt, aber wie sieht es aus wenn ich auf der Autobahn auf der rechten Spur fahre hinter einem anderen PKW. Es naht auf der linken Spur eine Rettung, welche mich überholt. Darf ich direkt nach der Rettung auf die Spur wechseln und den vor mir fahrenden PKW überholen, welche ich ja schon früher überholt hätte wäre nicht die Rettung gekommen. Die Rettung fuhr mit höherer Geschwindigkeit also hat sich der Abstand auch gleich vergrößert.

Wie sieht das rechtlich aus?

Danke!



funfair
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Beitrag von funfair » 26.11.2011, 15:12

Hinter einer Rettung nachfahren ist verboten?
Was will man denn sonst machen, wenn man zufällig den gleichen Weg und somit die gleiche Straße zu fahren hat?
Den ganzen Verkehr aufhalten und warten bis die Rettung außer Sichtweite ist um weiterfahren zu können?

Hab das ehrlich gesagt noch nie gehört, sorry...

Und was die Autobahn angeht, da fährst du ja auch nicht der Rettung hinterher (wo wir wieder bei obigen Thema sind) sondern überholst lediglich einen anderen Autofahrer...

Für mich völlig unverständlich wo da ein Problem sein sollte, aber lassen wir mal den Experten zu Wort kommen...

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 27.11.2011, 20:42

bin kein Experte. aber lt. Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Einsatzfahrzeugen hinterherzufahren. Das hat mit "Ausscheren" nix zu tun.
vermieden soll werden: es ist starker , zähflüssiger Verkehr, aber der Rettung machen alle platz und nun gefällt es einem Autofahrer, hinter dem Einsatzfahrzeug mit hoher Geschwindigkeit durch den Stau zu kommen, weil ja alle anderen Verkehrsteilnehmer ausweichen. Das ist verboten.

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 27.11.2011, 20:45

kleine Korrektur: es ist verboten UNMITTELBAR hinterherzufahren,

funfair
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Beitrag von funfair » 28.11.2011, 07:20

schanzenpeter hat geschrieben:... hinter dem Einsatzfahrzeug mit hoher Geschwindigkeit durch den Stau zu kommen, weil ja alle anderen Verkehrsteilnehmer ausweichen. Das ist verboten.
Gut das ist aber auch logisch.
Aber ansonsten darf man schon hinter einem Rettungsfahrzeug fahren...

Synonym
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Beitrag von Synonym » 28.11.2011, 11:44

Das ein unmittelbares Nachfahren verboten ist hatte ich im Eingangsposte ja schon eingeräumt :)

Aber wie sieht es aus mit unmittelbar danach ausscheren? Das dürfte eigentlich nicht verboten sein sofern ich nicht unmittelbar hinter her fahre.

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 30.11.2011, 18:45

das sehe ich auch so.
Aber wie bereits geschrieben, bin kein Jurist, daher nur meine Bescheidene Meinung

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