Betreten des Schutzweg verboten wenn Polizei regelt???
Verfasst: 18.11.2011, 09:00
Hallo,
nachdem ich mich als vollwertige Erwachsene heute morgen über einen per Polzei geregelten Schutzweg bewegen wollte, jedoch gemaßregelt wurde, dass ich den Schutzweg erst betreten darf, wenn die Polizei mir dazu das "freie Fahrt" zeichen gibt nun meine Frage: Gilt der senkrechte Arm der Polizistin, auf einem sonst ungeregelten Schutzweg für alle als Halt? Hab mich ein bisschen geärgert, als ich mich von dieser jungen Polizistin mit meinem höheren Alter belehren lassen musste. In der STVO § 37 steht eigentlich, dass die Fahrzeuge stehen bleiben müssen.... Bitte um Info, wie ich in diesem Fall reagieren kann. Danke und lg
nachdem ich mich als vollwertige Erwachsene heute morgen über einen per Polzei geregelten Schutzweg bewegen wollte, jedoch gemaßregelt wurde, dass ich den Schutzweg erst betreten darf, wenn die Polizei mir dazu das "freie Fahrt" zeichen gibt nun meine Frage: Gilt der senkrechte Arm der Polizistin, auf einem sonst ungeregelten Schutzweg für alle als Halt? Hab mich ein bisschen geärgert, als ich mich von dieser jungen Polizistin mit meinem höheren Alter belehren lassen musste. In der STVO § 37 steht eigentlich, dass die Fahrzeuge stehen bleiben müssen.... Bitte um Info, wie ich in diesem Fall reagieren kann. Danke und lg