§93 STVO Pflichten der Anrainer
Verfasst: 15.11.2011, 15:35
Sehr geehrte Damen u. Herren !
Ich bin Eigentümer eines verbauten Grundstückes im nördlichen Burgenland und hatte bis dato eine Gehsteigfläche von ca. 24 lfm. winterlich zu betreuen. Das Grundstück ist ca. 20 m breit und 100m lang.
Das südöstlich angrenzende Grundstück (urspr.Ackerland) wurde im Zuge neuer Aufschließung eine Straße( inkl. Gehsteigfläche ca. 100m).
Mein Grundstück grenzt nun an 2 Straßen und 2 Gehsteigflächen.
Habe ich rechtlich die Möglichkeit mich aus der Pflicht der winterlichen Betreuung des neu hinzugekommen Gehsteiges (100 m) zu befreien,bzw. welche Möglichkeiten bestehen um diese Verpflichtung nicht selbst durchführen zu müssen?
Ich bin Eigentümer eines verbauten Grundstückes im nördlichen Burgenland und hatte bis dato eine Gehsteigfläche von ca. 24 lfm. winterlich zu betreuen. Das Grundstück ist ca. 20 m breit und 100m lang.
Das südöstlich angrenzende Grundstück (urspr.Ackerland) wurde im Zuge neuer Aufschließung eine Straße( inkl. Gehsteigfläche ca. 100m).
Mein Grundstück grenzt nun an 2 Straßen und 2 Gehsteigflächen.
Habe ich rechtlich die Möglichkeit mich aus der Pflicht der winterlichen Betreuung des neu hinzugekommen Gehsteiges (100 m) zu befreien,bzw. welche Möglichkeiten bestehen um diese Verpflichtung nicht selbst durchführen zu müssen?