Strafe für Sturz mit dem Motorrad

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Jan S.
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Strafe für Sturz mit dem Motorrad

Beitrag von Jan S. » 28.10.2011, 00:59

Hallo,
Mir ist auf meiner Rückreise mit dem Motorrad durch Österreich (ich komme aus Deutschland) etwas blödes passiert. Ich hatte fast schon die Grenze erreicht, war auf der Landstraße unterwegs, vor mir fuhr ein Auto und es entschloss sich rechts abzubiegen. Ich habe es zu spät bemerkt, habe zu stark gebremst und es kam zum Sturz. Das Motorrad ist ca.10 Meter vor dem Auto liegen geblieben. Ich bin weder zu schnell gefahren, noch habe ich zu wenig Abstand gehalten. Ich habe dabei mein Motorrad beschädigt und mir das Schlüsselbein gebrochen. Während ich auf der Wiese lag, verarztet wurde und noch die Infusionsnadel im Arm hatte kam der Polizist und fragte mich, was passiert sei. Ich sagte ich hätte mich verbremst. Er nahm es zu Protokoll und ich kam ins Krankenhaus. Unterschrieben habe ich meines Wissens nach nichts. Belehrt darüber, dass ich mich belasten könnte wurde ich auch nicht.
Das ist jetzt 7 Wochen her und neulich kam ein Strafverfügung laut der ich 200€ zahlen soll, weil ich die Wirkung der Bremse nicht kannte und sie kennen müsste.

Ich finde das eine Frechheit, weil sich mir der Sinn der Strafe nicht erschließt. Kosten sind keine entstanden. Ich werde es freiwillig bestimmt nicht nochmal tun. Ich hab den Leuten gesagt, sie sollen Polizei und Krankenwagen rufen, damit alles korrekt über die Bühne geht.

Macht es Sinn dagegen vorzugehen? Ist das in Österreich üblich? Wird das auch vollstreckt wenn der Nachbarsjunge mit dem Mofa hinfällt, oder liegt das daran, dass ich aus Deutschland komme?

Ich bedanke mich im Vorraus für eine Einschätzung. Ich habe einen guten Anwalt in Deutschland, der kann da aber natürlich nichts machen.

Grüße

Jan



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 02.11.2011, 23:33

...und deswegen steht auf der Rückseite des Strafbescheids eine Rechtsmittelbelehrung, ich hoffe für Sie, abgesehen davon dass Sie sich gesundheitlich wieder erholen, dass Sie die Frist zum Einspruch noch nicht versäumt haben.

Bei Unfällen mit Personenschaden muss die Polizei gerufen werden, abgesehen davon ist ein Mofa kein Motorrad und ob Sie aus Deutschland oder ein Nachbarjunge sind ist ziemlich egal.

Wesentlich ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, auch durch Vermeidung von unnötigen Bremsmanövern - jedenfalls auch mit dem österreichischen Staat kann man verhandeln...

Hank 8) 8) 8) 8)

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