Führerscheinentzug - wie verhalten?
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Führerscheinentzug - wie verhalten?
Hat sich erledigt.
Zuletzt geändert von Autofahrer am 20.10.2011, 21:51, insgesamt 1-mal geändert.
@Autofahrer
Vermutlich sind noch keine Antworten auf Ihre Anfrage gekommen, weil hier manches mysteriös erscheint.
Von wem erfolgte die Anzeige?
Augenzeuge im Wirtshaus etc?
Wenn Person A bei ca. 3 Promille immer noch keine erkennbaren Zeichen einer Alkoholisierung aufweist, ist er/sie an Alkoholkonsum gewöhnt - und zwar erheblich.
Möglich auch, dass Person A disbezüglich schon 'amtsbekannt' ist
Ich weiß wie es mir nach ein paar Achterln geht. Da bin ich fahruntüchtig, lustig, habe aber sicher noch keine 3 Promille.
Wenn Person A gegen den Führerscheinentzug in Berufung geht, liegt es wohl in der Beweiswürdigung des Richters, die nach Zeugeneinvernahme durchaus ergeben kann: "Im Zweifel für den Angeklagten" .
Aber nicht zu früh freuen, sie kann auch ganz anders ausschauen.
Von wem erfolgte die Anzeige?
Augenzeuge im Wirtshaus etc?
Wenn Person A bei ca. 3 Promille immer noch keine erkennbaren Zeichen einer Alkoholisierung aufweist, ist er/sie an Alkoholkonsum gewöhnt - und zwar erheblich.
Möglich auch, dass Person A disbezüglich schon 'amtsbekannt' ist
Ich weiß wie es mir nach ein paar Achterln geht. Da bin ich fahruntüchtig, lustig, habe aber sicher noch keine 3 Promille.
Wenn Person A gegen den Führerscheinentzug in Berufung geht, liegt es wohl in der Beweiswürdigung des Richters, die nach Zeugeneinvernahme durchaus ergeben kann: "Im Zweifel für den Angeklagten" .
Aber nicht zu früh freuen, sie kann auch ganz anders ausschauen.
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