Vorrang bei Bussen

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Synonym
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Vorrang bei Bussen

Beitrag von Synonym » 29.09.2011, 07:35

Hallo,


ich würde gerne wissen wie weit Busse Vorrang haben.

Wenn Sie aus einer Haltestelle ausfahren und blinken haben sie Vorrang, das ist mir bekannt.

Aber wie ist das z.B. bei Busspuren die in einen normalen Fahrstreifen münden. Haben Busse auch hier Vorrang?

Wie sieht das bei einem Spurwechsel aus? Gilt da für den Bus auch ein besonderer Vorrang oder gilt der Bus dabei als normales Fahrzeug und muss abwarten ob der andere Fahrstreifen frei ist und ein gefahrloser Spurwechsel möglich ist?



Fritz Benedict
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Beitrag von Fritz Benedict » 07.10.2011, 18:45

Die "Vorzüge" der Busse sind in folgenden Teilen der StVO geregelt:


§17, Absatz 2:
Der Lenker eines Fahrzeuges darf (...) an einem Omnibus des Schienenersatzverkehrs oder des Kraftfahrlinienverkehrs auf der Seite, die für das Ein- oder Aussteigen bestimmt ist, nur in Schrittgeschwindigkeit und in einem der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand vom (...) Omnibus vorbeifahren. Ein- oder aussteigende Personen dürfen hiebei weder gefährdet noch behindert werden; wenn es ihre Sicherheit erfordert, ist anzuhalten.


Der Großteil der für diese Straßenbenützer geltenden Regelungen findet sich im §26a (Absatz 2 und 3), StVO:

(2) Den Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs ist im Ortsgebiet das ungehinderte Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen, sobald der Lenker eines solchen Fahrzeuges mit dem Fahrtrichtungsanzeiger die Absicht anzeigt, von der Haltestelle abzufahren. Zu diesem Zweck haben die Lenker nachkommender Fahrzeuge die Fahrgeschwindigkeit zu vermindern und, falls erforderlich, anzuhalten. Der Lenker des Kraftfahrlinienfahrzeuges darf die Absicht zum Abfahren erst anzeigen, wenn das Fahrzeug tatsächlich abfahrbereit ist und er darf beim Abfahren andere Straßenbenützer nicht gefährden.

(3) Beim Halten auf Fahrstreifen für Omnibusse müssen die Lenker während der Betriebszeiten des Kraftfahrlinienverkehrs im Fahrzeug verbleiben und haben beim Herannahen eines Fahrzeuges des Kraftfahrlinienverkehrs den Fahrstreifen so rasch wie möglich zu verlassen, um einem solchen Fahrzeug Platz zu machen.


Zusammengefasst:
Man darf an einem Bus, der gerade in einer Haltestelle steht nur in Schrittgeschwindigkeit (= 5 km/h) und mit dem nötigen Sicherheitsabstand vorbeifahren. Natürlich dürfen dabei keine ein- oder aussteigenden Personen gefährdet werden - nötigenfalls muss man anhalten.
Zeigt ein Omnibus, der gerade in einer Haltestelle steht mittels "Blinker" an, dass er rausfahren möchte, muss ihm das "ungehindert" gewährt werden.
Wenn man auf einer Haltestelle parkt muss man - während der Betriebszeiten - im Fahrzeug verbleiben um Platz zu machen, falls sich ein Bus nähert.



Außerdem gibt es noch eine Besonderheit in der Regelung für Fußgängerzonen:


§76a, Absatz 5, lit. a, StVO:
Unbeschadet der Bestimmung des Abs. 2 dürfen Fußgängerzonen
mit Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr sowie gegebenenfalls mit Schienenfahrzeugen und Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs befahren werden.

Synonym
Beiträge: 51
Registriert: 20.09.2010, 10:31

Beitrag von Synonym » 10.10.2011, 07:25

Hallo,

danke für deine Antwort.
Soweit war es mir im Grunde bekannt. Was mir leider NICHT bekannt ist, wie sieht das bei einer Busspur aus die in einen neuen Fahrstreifen mündet? Hat hier der Bus auch Vorrang oder gilt das nur für Haltestellen wo der Bus stehen bleibt.

Hank
Beiträge: 1526
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 12.10.2011, 00:02

Tät' sagen, die StVO räumt öffentlichem Verkehr und Einsatzfahrzeugen grundsätzlich Vorrang ein; die StVO gilt für ganz Österreich, d.h die einzelnen örtlichen Gegebenheiten können nicht erschöpfend berücksichtigt werden - und wenn eine Busspur in einen normalen Fahrstreifen mündet, dann bedeutet das, dass die Straße schmäler und damit gefährlicher wird und man daher noch besser aufpassen muss, z.B. auf einschlägige Hinweisschilder.

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