Werbetafel beschädigt Auto

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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valdon
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Werbetafel beschädigt Auto

Beitrag von valdon » 20.09.2011, 21:00

Hallo!
Folgender Vorfall:
Auto fährt auf Bundesstrasse im Ortsgebiet, es regnet.
Plötzlich löst sich am Fahrbahnrand eine Werbetafel (100x50cm) und fliegt
auf die rechte vorderseite des Fahrzeuges.
Lenker meldet Sachschaden bei der Polizei.
Nach langem hin und her- Versicherung sagt das ist
höhere Gewalt.
Wie geht man mit sowas richtig um?
lt. Wikipedia gibts da einen Auszug :

"Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Gewittern, die immer wieder auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor."

Kann man sowas verwenden oder ist das nichts werd?
Wer ist im Recht?
Fahrzeuglenker kann nichts dafür soll aber zahlen?
Tafelaufsteller schuld?
Höhere Gewalt?
Wer kann beweisen das die Tafel nicht richtig montiert, oder eventuell Wind stärker als 40km/h war?

Bitte um Hilfe.



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 22.09.2011, 02:30

Höhere Gewalt sind Naturkatastrophen, etwa ein Hurrikan wie in Amerika oder eine Revolution wie in Ägypten, also Ereignisse, die mit zumutbarer Sorgfalt nicht in den Griff zu kriegen sind. Ein normales österreichisches Gewitter gehört da sicher nicht dazu.

Es wird also in Ihrem Fall zuerst einmal festzustellen sein, was die tatsächliche Ursache war, ob eben irgendeine Fahrlässigkeit vorliegt, eine Sicherungspflicht verletzt wurde, wie hoch der Sachschaden ist - klar, die Versicherungen wollen am liebsten nicht zahlen bzw. hängt es davon ab, was man selber für eine Versicherung in puncto Selbstbehalt usw. hat

Eine Werbetafel im Freien hat gewöhnlichen Bedingungen wie eben Regen oder Gewitter standzuhalten, allerdings ist im Zweifelsfall ein Schaden immer ohne Schuld entstanden und daher nicht Ersatzpflichtig, was aber von der Plakatfirma zu beweisen wäre.

Im Übrigen muss man sich die Sache an Ort und Stelle anschauen und dann versuchen zuerst mit der Firma und Versicherung zu verhandeln und dann erst die rechtliche Schiene über Arbeiterkammer, kostenlose Rechtsauskunft beim Amtstag beim Bezirksgericht und dann Rechtsanwalt.

Da muss man immer abwägen, ob einem die Action das wert ist. Ansonsten könnte man noch über die Presse, Internet oder so die Firma etwas unter Druck setzen, dass so was eben nicht mehr passiert...

lg Hank 8) 8) 8) 8)

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