Beifahrer nicht angeschnallt - wer zahlt?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Ildiko
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Beifahrer nicht angeschnallt - wer zahlt?

Beitrag von Ildiko » 17.09.2011, 22:15

Hallo,

eine Frage, gesetzt den Fall ein Fahrzeug wird angehalten, weil der BEIFAHRER nicht angeschnallt ist. Wer zahlt dann die Strafe?

Der nicht angeschnallte Beifahrer, oder doch der Fahrer? Weil schließlich ist ja der Fahrer verantwortlich, der Beifahrer könnte ja keinen Führerschein haben, nicht Deutsch können und von StVO und KFG keine Ahnung haben!?

Ich meine, normalerweise ist das ja ein OM, und mit Bezahlung durch wen auch immer hat sich die Sache erledigt, und wenn vier Insassen das Geld gemeinsam zusammenkratzen... und als Fahrer würde ich das Geld ohnehin von meinem störrischen Beifahrer einfordern, aber das ist dann mein "privates" Problem.
Aber an wen richtet sich der amtshandelnde Beamte offiziell??

Wäre super wenn da jemand was wüsste, ich habn nämlich mit nem Arbeitskollegen gewettet :D

LG Ildiko



Officer01
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Beitrag von Officer01 » 21.09.2011, 13:05

Gemäß § 106 Abs. 2 KFG sind Lenker und beförderte Personen, die einen Sitzplatz mit Sicherheitsgurt benützen, je für sich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sicherheitsgurtes verpflichtet.

Das bedeutet, dass jede Person (egal ob Lenker oder Mitfahrer) selbst zum anlegen des Sicherheitsgurtes verantwortlich ist. Natürlich macht sich auch jede Person welche eine Verwaltungsübertretung begeht (also den Gurt nicht anlegt) selbst strafbar. Die Übertretung wird mit einer Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG in Höhe von 35 Euro geahndet (§ 134 Abs. 3d).

Aber Vorsicht: Hat ein Mitfahrer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, so trifft den Lenker die Verpflichtung, dass die Kinder den Sicherheitsgurt bestimmungsgemäß gebrauchen (§ 106 Abs. 5 KFG).

Zurück zu deiner Frage: Wenn der Beifahrer das 14. Lebensjahr vollendet hat, dann macht sich dieser selbst strafbar. Wenn der Beifahrer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat macht sich der Lenker strafbar.

Ob der Beifahrer einen Führerschein hat oder nicht spielt keine Rolle. Auch die Unkenntnis der StVO oder KFG befreit nicht von Schuld.

Ildiko
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Beitrag von Ildiko » 24.09.2011, 23:35

Danke für die ausführliche Erklärung... tja, wenn man genau liest wäre es eigentlich ne klare Sache :D

da muss ich doch glatt meinem Kollegen nen Kaffee zahlen...

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