Seite 1 von 1

Strafmilderung bei geringem Einkommen möglich?

Verfasst: 14.09.2011, 13:48
von Peter Ravati
Hallo!

Habe eine Strafe über 300€ wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet ($ 20 Abs. 2 StVO 1960) bekommen.

Meine Frage ist ob eine Strafmilderung aufgrund meines geringen Einkommens (501€ Netto(14 mal) + Familienbeihilfe) möglich ist.

Vielen Dank im Voraus!

LG Peter

Verfasst: 17.09.2011, 06:04
von Hank
Auf der Rückseite des Strafbescheides steht die Rechtsmittelbelehrung drauf, meistens unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist muss bei der Behörde I. Instanz ein begründeter Berufungsantrag eingebracht werden. Wenn auf eine Berufung verzichtet oder vergessen wurde, ist sie nicht mehr zulässig.

Berufungen haben außerdem aufschiebende Wirkung in puncto Strafe.

Verfasst: 17.09.2011, 22:20
von Ildiko
Ja, das ist prinzipiell möglich, ich weiß von zwei Fällen in meinem Bekanntenkreis, wo das der Fall war.

Aber auf jeden Fall so schnell wie möglich bei der Behörde vorsprechen, bevor die 14-tages-Frist verstreicht!