Hallo!
Habe eine Strafe über 300€ wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet ($ 20 Abs. 2 StVO 1960) bekommen.
Meine Frage ist ob eine Strafmilderung aufgrund meines geringen Einkommens (501€ Netto(14 mal) + Familienbeihilfe) möglich ist.
Vielen Dank im Voraus!
LG Peter
Strafmilderung bei geringem Einkommen möglich?
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- Registriert: 14.09.2011, 13:32
Auf der Rückseite des Strafbescheides steht die Rechtsmittelbelehrung drauf, meistens unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist muss bei der Behörde I. Instanz ein begründeter Berufungsantrag eingebracht werden. Wenn auf eine Berufung verzichtet oder vergessen wurde, ist sie nicht mehr zulässig.
Berufungen haben außerdem aufschiebende Wirkung in puncto Strafe.
Berufungen haben außerdem aufschiebende Wirkung in puncto Strafe.
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