Strafmilderung bei geringem Einkommen möglich?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Peter Ravati
Beiträge: 1
Registriert: 14.09.2011, 13:32

Strafmilderung bei geringem Einkommen möglich?

Beitrag von Peter Ravati » 14.09.2011, 13:48

Hallo!

Habe eine Strafe über 300€ wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet ($ 20 Abs. 2 StVO 1960) bekommen.

Meine Frage ist ob eine Strafmilderung aufgrund meines geringen Einkommens (501€ Netto(14 mal) + Familienbeihilfe) möglich ist.

Vielen Dank im Voraus!

LG Peter



Hank
Beiträge: 1526
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 17.09.2011, 06:04

Auf der Rückseite des Strafbescheides steht die Rechtsmittelbelehrung drauf, meistens unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist muss bei der Behörde I. Instanz ein begründeter Berufungsantrag eingebracht werden. Wenn auf eine Berufung verzichtet oder vergessen wurde, ist sie nicht mehr zulässig.

Berufungen haben außerdem aufschiebende Wirkung in puncto Strafe.

Ildiko
Beiträge: 7
Registriert: 11.04.2011, 22:26

Beitrag von Ildiko » 17.09.2011, 22:20

Ja, das ist prinzipiell möglich, ich weiß von zwei Fällen in meinem Bekanntenkreis, wo das der Fall war.

Aber auf jeden Fall so schnell wie möglich bei der Behörde vorsprechen, bevor die 14-tages-Frist verstreicht!

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