Definition der Grundstückseinfahrt
Verfasst: 29.08.2011, 09:44
hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir bei meinem problem helfen.
Es geht um meine Grundstückseinfahrt wie der titel schon sagt.
ich wohne in niederösterreich im bezirk korneuburg, und habe das problem dass sich immer wieder fremde im bereich meiner einfahrt parken.
ich versuche es mal so gut wie möglich zu beschreiben:
von meinem grundstückaus ist rechts neben dem einfahrtstor noch ein "parkplatz" dahinter ist der gartenzaun ohne tor und einer wiese. der einfahrsbereich wurde auf meinen wunsch hin größer gehalten dass ich auch mit einem großen anhänger ohne probleme ein bzw ausfahren kann. der gesamte bereich der einfahrt hat einen abgeschrägten gehsteig. leider ist der "parkplatz" so groß dass wenn ein auto abgestellt wird es nicht unmittelbar in den bereich des tores ragt.
es handelt sich um keine wohnstraße, es ist eine zweispurige straße.
ich kann mich noch dunkel erinnern dass es in der fahrschule hieß, im bereich der ein/ausfahrt ist halten und parken verboten, und dass der bereich der ausfahrt durch einen abgeschrägten gehsteig gekennzeichnet wird.
im §23 steht leider nichts drinnen von einem abgeschrägten gehsteig und ich finde sonnst leider auch nichts darüber
kann ich was gegen diese "wildparker" rechtlich unternehmen? wenn ja was bitte?
danke für euche hilfe
lg
andreas
Es geht um meine Grundstückseinfahrt wie der titel schon sagt.
ich wohne in niederösterreich im bezirk korneuburg, und habe das problem dass sich immer wieder fremde im bereich meiner einfahrt parken.
ich versuche es mal so gut wie möglich zu beschreiben:
von meinem grundstückaus ist rechts neben dem einfahrtstor noch ein "parkplatz" dahinter ist der gartenzaun ohne tor und einer wiese. der einfahrsbereich wurde auf meinen wunsch hin größer gehalten dass ich auch mit einem großen anhänger ohne probleme ein bzw ausfahren kann. der gesamte bereich der einfahrt hat einen abgeschrägten gehsteig. leider ist der "parkplatz" so groß dass wenn ein auto abgestellt wird es nicht unmittelbar in den bereich des tores ragt.
es handelt sich um keine wohnstraße, es ist eine zweispurige straße.
ich kann mich noch dunkel erinnern dass es in der fahrschule hieß, im bereich der ein/ausfahrt ist halten und parken verboten, und dass der bereich der ausfahrt durch einen abgeschrägten gehsteig gekennzeichnet wird.
im §23 steht leider nichts drinnen von einem abgeschrägten gehsteig und ich finde sonnst leider auch nichts darüber

kann ich was gegen diese "wildparker" rechtlich unternehmen? wenn ja was bitte?
danke für euche hilfe
lg
andreas