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Verjährung Parkstrafen

Verfasst: 21.08.2011, 11:18
von warschauwolf
Guten Tag, ich bin neu hier. Vielen Dank für die Aufnahme.

Ich bin als Handwerker in der Niederland, Deutschland und Frankreich tätig. Wohnen tue ich aber in der Niederlande. Ich bin aber Staatsbrüger Österreich.

Vor 5 Jahren war ich das letzte mal in Österreich (habe dort auch 7 Jahre gewohnt). Damals hatte ich einige Strafen wegen Falschparken bekommen. Ich planen wieder nach Österreich zu ziehen um zu wohnen muss ich für diese Strafen zahlen oder sind diese Strafen nun verjährt?

Euer Warschauwolf

Parkstrafen!

Verfasst: 23.08.2011, 12:32
von Robert Stephan
Wenn die Parkstrafen nicht innerhalb drei Kalenderjahren einhebbar waren, sind diese gegenstandslos!

LG Robert Stephan

Verfasst: 24.08.2011, 12:20
von warschauwolf
Hallo Stephan!

Vielen Dank für Deine Antwort. Auch wenn es versucht wurde einzuheben? Ich war ja im Ausland.

Vielen Dank, Warschauwolf

Verfasst: 25.08.2011, 01:11
von Hank
Das öffentliche Recht kennt im Gegensatz zum Privatrecht keine allgemeine Verjährung.

In Angelegenheiten öffentlichrechtlicher Natur gibt es nur dort eine Verjährung, wo dies durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.

Steuerschulden verjähren z.B. erst nach 40 Jahren!!