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Zu schnell gefahren.

Verfasst: 27.07.2011, 07:53
von Steve1
Hallo liebe Jusline Forums-Gemeinschaft,

ich wurde vor ca. 1 Woche von einer Zivilstreife geblitzt. Vorerst dachte ich es sei nichts gewesen, da dieses Auto recht unauffällig für Zivilstreifen war. Jetzt aber ist ein Brief nach Hause gekommen wo drinnen steht das eine Lenkererhebung durchgeführt wird. Jetzt wollte ich einmal fragen, welche Strafe mir jetzt blüht. Geblitzt wurde ich mit 143 km/h auf einer Landstrasse ( also eigentlich 100 km/h begrenzung )

Gibt es darauf "nur" eine Geldstrafe, oder wird auch der Führerschein entzogen?.. Ich würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen.

mfg Stefan

Verfasst: 29.07.2011, 15:58
von Hank
Das Führerscheingesetz geht davon aus, dass ein Kraftfahrzeuglenker nicht mehr die nötige Verkehrszuverlässigkeit besitzt, wenn bestimmte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften nicht eingehalten wurden...

Verkehrsdelikte, die einen Führerscheinentzug nach sich ziehen sind u.a. eben Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40km/h im Ortsgebiet und 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets, die mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurden.

Die Strafverfügung hängt auch davon ab, was für ein Sündenregister man hat. Mal schauen was im Bescheid drinnen steht und dann die Rechtsmittelbelehrung beachten.

Im Falle von Geschwindigkeitsüberschreitungen besteht die Besonderheit, dass vor Einleitung des Entzugsverfahrens das Verwaltungsstrafverfahren (über die Geldstrafe) abgeschlossen sein muss.

In diesem Fall sollte das Verwaltungsstrafverfahren jedenfalls geführt werden, da hier eine realistische Chance besteht, den Führerscheinentzug abzuwenden.

Wer allerdings die Geldstrafe einfach zahlt, verliert den Führerschein auf jeden Fall, da die Behörde an den rechtskräftigen Strafbescheid gebunden ist!

Preislist liegt mir keine vor - vielleicht einmal beim ÖAMTC oder im nächsten Wachzimmer deines Vertrauens nachfragen.

Hank 8) 8) 8) 8)