Historische Frage: Führerscheinentzug

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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hasall
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Historische Frage: Führerscheinentzug

Beitrag von hasall » 18.07.2011, 20:10

Ein Bekannter behauptet, vor einigen Jahren (fünf oder sechs) hätte es nach einem Führerscheinentzug die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Fahren von und zum Arbeitsplatz gegeben, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nachweislich nicht möglich oder unzumutbar war. Mir scheint das dem Sinn und Zweck eines Führerscheinentzuges zu widersprechen und behaupte, so eine Ausnahmeregelung hat es nie gegeben.

Eine reine Behauptung ist mir freilich zu wenig... Daher meine Frage hier an die Profis: Gab es diese Ausnahmeregelung früher tatsächlich? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Besten Dank im Voraus!



Hank
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Beitrag von Hank » 19.07.2011, 02:15

Ich denk', das gibt es immer noch. Zunächst gibt es zwei Arten des Ablaufes bei Entzug des rosa Lappens: Das eine ist der Einzug nach dem Führerscheingesetz und das andere Verfahren wäre das Verwaltungsverfahren, wo man den Entzug bzw. Abnahme bekämpfen kann.

Wenn man es geschickt anstellt, kann man mM für berufliche Zwecke (für private nicht!) sehr wohl weiterhin Autofahren, hängt aber davon ab, was man sich zu Schulden kommen hat lassen - Alkohol am Steuer während der Arbeit kennt kein Pardon, Fahrerflucht bei Personenschaden sowieso nicht, war es eine Alk-Fahrt im Urlaub oder privat schaut's wieder besser aus (je nach Promille). Wichtig auch, dass man kein grobes Verkehrsdelikte-Vorleben aufweist.

Das würde bedeuten, dass z.B. der A + B-Schein gesperrt wird, der C aber eben nicht. Wie gesagt, muss man ein ganz sicher mühsames Verwaltungsverfahren durchlaufen.

Hank 8) 8) 8) 8)

hasall
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Beitrag von hasall » 19.07.2011, 20:22

Hank hat geschrieben:Ich denk', das gibt es immer noch.
Hmmm, ich finde aber keine Rechtsgrundlage dafür... Im § 45 StVO gibt's zwar "Ausnahmen in Einzelfällen", hier geht's aber offenbar um von der Behörde verhängte Fahrverbote auf bestimmten Straßen, nicht um den Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Schnellfahren.

Hank
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Beitrag von Hank » 23.07.2011, 13:45

Führerscheingesetz! Und dann Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) bzw. muss man sich die Erkenntnissammlung des Verwaltungsgerichtshofs anschauen (www.ris.at).

Glauben Sie wirklich, in einem Gesetz steht eine Anleitung wie trotz Alkohol der Führerschein behalten werden kann?

Es geht hier um Abwägung von verschiedenen in Konkurrenz stehenden Gesetzen, Verfassungsbestimmungen und OGH/VWGH-Erkenntnissen.

Hank 8) 8) 8) 8)

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