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alkotestverweigerung
Verfasst: 15.07.2011, 11:32
von guntiwal
Ich wollte um ca. 21.30 bei einer Geldwechselanlage 20 Euro wechseln. Der Schein blieb stecken. Daraufhin machte ich Meldung am Posten. 2 Polizisten fuhren um 22.00 zu meinem Haus, weckten durch hämmern an die Haustür meine Frau und fragten um mich. Ich war aber im Feuerwehrhaus bis 22.15. Die Beamten befühlten den vor dem Haus abgestellten Wagen meiner Gattin durch handauflegen auf die Motorhaube und stellten fest dass diese warm sei. Als sie wieder zu ihrem Polizeiauto und wegfahren wollten rief ihnen meine Frau nach - So ein Kasperltheater - Daraufhin stürtem ihr die Polizisten nach bis in die Küche, bedrängten sie heftigst und wollten einen Alkotest machen, den meine Frau nicht zustimmte. Leider waren die Folgen fürchterlich. 6 Mon. Fahrverbot etc - das volle Programm. Obwohl die Beamten vor der Haustür längere Zeit mit meiner Fr. gesprochen haben und dabei in keinster weise Alkohol vermuteten wurden sie erst wütend als sie den garten verließen und meine Fr. "So ein Kasperltheater" nachrief. Was haltet ihr davon???
Verfasst: 15.07.2011, 23:32
von Hank
Wer der Aufforderung zum Alkotest nicht nachkommt, der bekommt die Höchststrafe aufgebrummt. Verweigerung wird mit der höchsten Alkoholisierung gleich gestellt. Das wäre das erste.
Die Vorgeschichte zu Ihrem Fall wird jedoch etwas länger gewesen sein, als Sie hier scheinbar zu schildern bereit sind. Was war genau los, dass Ihre Frau dann"Kasperltheater" gesagt hat?
Ist Ihre Gattin vorher alkoholisiert Auto gefahren oder nicht wird die Frage sein. Klingt so, als ob sich Ihre Frau ein unnötiges Wortgefecht mit den Polizisten geliefert hat - und dann kam es eben zu einer nachträglichen Amtshandlung, weil sie scheinbar Anzeichen von Trunkenheit hatte. Die Polizei ist nun einmal eine hoheitliche Einrichtung, die für Strafverfolgung auch bis in die private Küche berechtigt ist.
Ich denke, wenn Ihre Frau sich etwas freundlicher und diplomatischer verhalten hätte, wären die Polizisten trotz der destillierten Fahne Ihre Gemahlin wieder von dannen gezogen.
Prost! Hank

Verfasst: 07.10.2011, 18:28
von Fritz Benedict
Zwecks Alkomattest (!) das Hausrecht verletzen?
Ich wäre klar für einen Einspruch beim UVS!
Hier wurde Artikel 8 der EMRK (Europäische MenschenRechts-Konvention) verletzt und das wegen einer - im Verhältnis betrachteten - Kleinigkeit (sogar nur wegen einer Vermutung).
Die Polizei untersteht den "8 Grundprinzipien des Einschreitens", wovon einer lautet "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit". Die war hier definitiv nicht gegeben. Ein Menschenrecht verletzen aufgrund einer Vermutung? No Way.
Hier könnte man, je nach genauen Sachlage, sogar bis §303, StGB kommen.
Das Argument "und dabei in keinster weise Alkohol vermuteten wurden" ist irrelevant, da ein Alkomattest gem. §5, Abs. 2, StVO "jederzeit" möglich ist. Desweiteren ist es nochmals (demonstrativ aufgezählt) nach Ziffer 1 desselben Absatzes erlaubt, jederzeit den Atemalkoholwert von "Personen, die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben auf Alkoholgehalt zu untersuchen"