Einsatzfahrzeug ungewollt die Vorfahrt genommen

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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BlauerWal
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Einsatzfahrzeug ungewollt die Vorfahrt genommen

Beitrag von BlauerWal » 06.07.2011, 00:14

Hallo liebe Forengemeinde,

bitte beurteilt die folgende Situation:

Person A ist gestern auf der Landstraße gefahren und plötzlich kam aus einer Seitenstraße ein Rettungswagen mit Blaulicht, aber ohne Folgetonhorn, weswegen Person A ihn auch erst spät gesehen hat, und wollte auf die Hauptstraße fahren. Da alles so plötzlich kam und weil Person A wahrscheinlich eine starke Bremsung hätte machen müssen um vor dem Krankenwagen stehen zu bleiben und ihm die Vorfahrt zu gewähren hat er sich spontan entschieden noch schnell vorbeizufahren. Person A weiß nicht ob das jetzt ein schlimmes Vergehen war oder nicht, hinter Person A war jedenfalls noch ein Auto dass für das Einsatzfahrzeug stehen blieb und Person A danach mit den Scheinwerfern wohl noch mal auf dessen Fehler Aufmerksam machen wollte. Jetzt hat Person A Angst dass der Autofahrer deswegen Anzeige gegen ihn erstattet und er deswegen in eine Nachschulung muss, da er noch in der Probezeit ist.

Welche Folgen könnte das für Person A haben und wie wahrscheinlich sind diese?



Hank
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Beitrag von Hank » 06.07.2011, 02:24

Wird drauf ankommen wie gefährlich die Situation war und wie schnell und rücksichtslos Person A unterwegs war.

Wenn Person A allerdings auch bei erlaubter Geschwindigkeit eine starke Bremsung hätte machen müssen, schaut's sicher besser aus.

Es wäre jedenfalls sicher nicht schlecht gewesen, stehen zu bleiben, wenn man schon angeleuchtet wird.

Gut wäre jetzt tätige Reue - also bei Rettung, Polizei sich melden, das Versehen darlegen und einsichtig sein, dass man einen Fehler gemacht hat und in Zukunft eben nicht mehr.

Oder abwarten, schauen was passiert - und sich dann wenn's soweit ist wieder hier im Forum melden.


Hank


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BlauerWal
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Beitrag von BlauerWal » 06.07.2011, 12:09

Hank hat geschrieben:Wird drauf ankommen wie gefährlich die Situation war und wie schnell und rücksichtslos Person A unterwegs war.

Wenn Person A allerdings auch bei erlaubter Geschwindigkeit eine starke Bremsung hätte machen müssen, schaut's sicher besser aus.

Es wäre jedenfalls sicher nicht schlecht gewesen, stehen zu bleiben, wenn man schon angeleuchtet wird.

Gut wäre jetzt tätige Reue - also bei Rettung, Polizei sich melden, das Versehen darlegen und einsichtig sein, dass man einen Fehler gemacht hat und in Zukunft eben nicht mehr.

Oder abwarten, schauen was passiert - und sich dann wenn's soweit ist wieder hier im Forum melden.


Hank


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Person A hat die Geschwindigkeit definitiv nicht überschritten und vielleicht wäre auch keine ganz starke Bremsung notwendig gewesen, was schwer zu beurteilen ist. Person A hatte für die Entscheidung ja nur wenige Sekunden und hat sich eben entschieden weiterzufahren. Er hat das Einsatzfahrzeug spät gesehen und ist es da nicht besser noch vorbeizufahren als eine stärkere Bremsung vorzunehmen? Auf jede einzelne Sekunde wird es bei dem Rettungswagen schon nicht angekommen sein, da auch das Folgetonhorn nicht eingeschaltet war, wodurch der Einsatzwagen dann schon von Weiten zu hören gewesen wäre. Außerdem meint Person A dass der Rettungswagen durchaus noch schnell aus der Straße herausfahren hätte können wenn er es sehr eilig gehabt hätte. Dann wäre eine Bremsung von Person A eben nötig gewesen.

Wie schätzt ihr/du das ein?

Hank
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Beitrag von Hank » 07.07.2011, 03:00

Ein Signalton ist nur nötig wenn viel Verkehr ist und Gefahr in Verzug ist und ein Martinshorn ist sowieso schwieriger zu orten, als ein Blaulicht (in der Nacht?).

Die  Teilnahme  am  Straßenverkehr  erfordert  jedenfalls ständige  Vorsicht  und  gegenseitige Rücksichtnahme; jeder Straßenbenützer darf vertrauen, dass andere  Personen insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft sich so verhalten, daß eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Wenn Sie also das Blaulicht rechtzeitig gesehen haben müssen, dann haben Sie gegen den Vertrauensgrundsatz der StVO verstoßen.
Über ein Internetforum kann man die Lage sowieso schwer beurteilen - es hängt immer von der konkreten Straßensituation ab, ob Sie und das Einsatzfahrzeug Ortskenntnis haben oder nicht, wie die Sichtverhältnisse waren, Fahrbahnzustand usw.

Hank 8) 8) 8)

BlauerWal
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Beitrag von BlauerWal » 07.07.2011, 10:28

Hank hat geschrieben:Ein Signalton ist nur nötig wenn viel Verkehr ist und Gefahr in Verzug ist und ein Martinshorn ist sowieso schwieriger zu orten, als ein Blaulicht (in der Nacht?).

Die  Teilnahme  am  Straßenverkehr  erfordert  jedenfalls ständige  Vorsicht  und  gegenseitige Rücksichtnahme; jeder Straßenbenützer darf vertrauen, dass andere  Personen insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft sich so verhalten, daß eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Wenn Sie also das Blaulicht rechtzeitig gesehen haben müssen, dann haben Sie gegen den Vertrauensgrundsatz der StVO verstoßen.
Über ein Internetforum kann man die Lage sowieso schwer beurteilen - es hängt immer von der konkreten Straßensituation ab, ob Sie und das Einsatzfahrzeug Ortskenntnis haben oder nicht, wie die Sichtverhältnisse waren, Fahrbahnzustand usw.

Hank 8) 8) 8)
Vielleicht wurde Person A ja gar nicht angezeigt, dann hat sich das ja erübrigt. Die meisten Leute dürften ja schlichtweg zu bequem sein um zur Polizei zu gehen und eine private Anzeige zu erstatten. Ist ja schon ein Aufwand.

Wie lange wird es denn ca. dauern bis Person A über die Anzeige informiert wird, falls eben wirklich Anzeige erstattet worden sein sollte? Und wie würde es dann weitergehen? Muss Person A sich irgendwo dazu äußern oder wie läuft so etwas im Normalfall ab? Einen Unfall oder eine sehr gefährliche Situation gab es ja nun mal nicht.

Hank
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Beitrag von Hank » 08.07.2011, 03:01

Vielleicht ist Person B nur noch unschlüssig, ob Anzeige oder nicht... Kann also auch sein, dass eine Anzeige daherkommt, wenn man schon längst nicht mehr damit rechnet...

Da könnte es dann ein kleines Ermittlungsverfahren geben oder man erhält einfach nur einen Bescheid (z.b. Ordnungsstrafe) gegen den man dann berufen kann bzw. auf der Rückseite steht dann eh' die Rechtsmittelbelehrung.

BlauerWal
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Beitrag von BlauerWal » 09.07.2011, 00:31

Hank hat geschrieben:Vielleicht ist Person B nur noch unschlüssig, ob Anzeige oder nicht... Kann also auch sein, dass eine Anzeige daherkommt, wenn man schon längst nicht mehr damit rechnet...

Da könnte es dann ein kleines Ermittlungsverfahren geben oder man erhält einfach nur einen Bescheid (z.b. Ordnungsstrafe) gegen den man dann berufen kann bzw. auf der Rückseite steht dann eh' die Rechtsmittelbelehrung.
Ein kleines Ermittlungsverfahren? Es ist doch nichts passiert, das war wohl höchstens eine Vorrangverletzung. Und Person B müsste sich generell dazu auch das Kennzeichen des Autos notiert bzw. gemerkt haben, also doch eigentlich alles eher unwahrscheinlich.

Hank
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Beitrag von Hank » 11.07.2011, 23:25

Gemäß deinen Schilderungen dürfte höchstwahrscheinlich wirklich nichts passieren, aber Videokameras sind allgegenwärtig und vielleicht war die Ungewissheit und das Posting hier Forum schon "Strafe" bzw. Belehrung genug, oder?

BlauerWal
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Beitrag von BlauerWal » 12.07.2011, 09:50

Hank hat geschrieben:Gemäß deinen Schilderungen dürfte höchstwahrscheinlich wirklich nichts passieren, aber Videokameras sind allgegenwärtig und vielleicht war die Ungewissheit und das Posting hier Forum schon "Strafe" bzw. Belehrung genug, oder?
Die Ungewissheit kann man wirklich schon als Strafe sehen, echt schlimm.

Ildiko
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Beitrag von Ildiko » 29.07.2011, 23:52

Ich denke mal, der einzige der da auf die Idee kommen könnte, Anzeige zu erstatten, wäre der Fahrer des Rettungswagens, oder sein Beifahrer. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass der sich die Mühe macht, wenn nicht wirklich eine gefährliche Situation vorhanden war, was anhand deiner Schilderung nicht anzunehmen ist.

Eine unbeteiligte Person die das zufällig beobachtet hat, wird die Person wohl eher nicht anzeigen, weil zuviel Aufwand, und oft wird da eh von einner Anzeige abgeraten.
Ein Bekannter von mir wollt mal Anzeige erstatten wegen ner Verkehrsgeschichte, er hat Kennzeichen und Uhrzeit und sogar die Fahrzeugtype gehabt, und auf der Polizei hat ihm der Beamte gesagt, ob er sich das wirklich antun will, weil außer Papierkram wahrscheinlich eh nix rauskommt...

Also ist wohl das Beste, nicht den Kopf zerbrechen und in Zukunft besser aufpassen!!!

BlauerWal
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Beitrag von BlauerWal » 01.08.2011, 15:50

Ildiko hat geschrieben:Ich denke mal, der einzige der da auf die Idee kommen könnte, Anzeige zu erstatten, wäre der Fahrer des Rettungswagens, oder sein Beifahrer. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass der sich die Mühe macht, wenn nicht wirklich eine gefährliche Situation vorhanden war, was anhand deiner Schilderung nicht anzunehmen ist.

Eine unbeteiligte Person die das zufällig beobachtet hat, wird die Person wohl eher nicht anzeigen, weil zuviel Aufwand, und oft wird da eh von einner Anzeige abgeraten.
Ein Bekannter von mir wollt mal Anzeige erstatten wegen ner Verkehrsgeschichte, er hat Kennzeichen und Uhrzeit und sogar die Fahrzeugtype gehabt, und auf der Polizei hat ihm der Beamte gesagt, ob er sich das wirklich antun will, weil außer Papierkram wahrscheinlich eh nix rauskommt...

Also ist wohl das Beste, nicht den Kopf zerbrechen und in Zukunft besser aufpassen!!!
Danke für deinen Rat. Der Vorfall war am 5. Juli, heute schreiben wir bereits den 1. August. Wann kann Person A nun davon ausgehen dass nichts mehr diesen Vorfall Betreffendes ins Haus flattert? Solche Dinge dauern ja immer etwas länger, nun ist aber schon fast 1 Monat vergangen.

Hank
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Beitrag von Hank » 01.08.2011, 20:29

Nach geltendem Verwaltungsrecht hat eine Behörde ein halbes Jahr Zeit für einen Bescheid...

Beispiel: Reisender fährt ohne Pass zum Einkaufen in einen nahen EU-Grenzort, bei der Rückfahrt wird er kontrolliert. Der Zöllner schreibt ohne weiteren Hinweis Name und Adresse auf.

Erst einige Wochen später, der Betreffende hat Mühe sich zu erinnern, kommt eine Strafverfügung über 40 Euro wegen Vergehen gegen Sicherheitspolizeigesetz.

Die Bürokratie ist ein Luder...

BlauerWal
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Beitrag von BlauerWal » 11.08.2011, 14:03

Hank hat geschrieben:Die Bürokratie ist ein Luder...
Jo.

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