Parkverbot oder nicht
Verfasst: 18.05.2011, 16:35
Ich hatte heute folgende Situation in Wien und hoffe, dass mir jemand eine rechtliche Info geben kann. Ich bin nur an der Rechtslage interessiert, habe aber keinen Rechtsstreit oder irgend eine Forderung!
Beim Abhoen meienr Kinder von der Schule parke ichin einer Gasse mit Gegenverkehr, in der ständig Autos parken, sowohl Anrainer, als auch andere Eltern zum Abholen der Kinder.
Die Straße ist ca. 5-6m breit, als keine 2 verbleibende Fahrstreifen, wenn man parkt (wie bei fast allen verleichbaren Gassen, auf denen aber auch geparkt wird).
Nun hat mich heute ein Anrainer angesprochen und mir bei Wiederholung eine Anzeige angedroht. Allerdings nicht wegen der fehlenden 2 Fahrstreifen, sondern weil er meinte, dass die 30-50cm vor seinem Grundstück sein Eigentum wären (also offensichtlich - falls wahr - mit Auflage der Behörde, diesen Teil der Öffentlichekit nutzbar zu machen).
Mich würde interessieren, ob jemand auf "Privatgrund" plädieren kann, wenn praktisch keine Beschilderung o.ä. vorhanden ist und es für jeden wie Teil der Straße aussieht? 2. würde ich gerne wissen, ob er überhaupt Schilder anbringen könnte, wenn er eine Benützungs-Auflage hat?
3.: Wie kann ich feststellen als simpler Verkehrsteilnehmer, wie die Eigentumslage aussehen?
Danke im Voraus!
Beim Abhoen meienr Kinder von der Schule parke ichin einer Gasse mit Gegenverkehr, in der ständig Autos parken, sowohl Anrainer, als auch andere Eltern zum Abholen der Kinder.
Die Straße ist ca. 5-6m breit, als keine 2 verbleibende Fahrstreifen, wenn man parkt (wie bei fast allen verleichbaren Gassen, auf denen aber auch geparkt wird).
Nun hat mich heute ein Anrainer angesprochen und mir bei Wiederholung eine Anzeige angedroht. Allerdings nicht wegen der fehlenden 2 Fahrstreifen, sondern weil er meinte, dass die 30-50cm vor seinem Grundstück sein Eigentum wären (also offensichtlich - falls wahr - mit Auflage der Behörde, diesen Teil der Öffentlichekit nutzbar zu machen).
Mich würde interessieren, ob jemand auf "Privatgrund" plädieren kann, wenn praktisch keine Beschilderung o.ä. vorhanden ist und es für jeden wie Teil der Straße aussieht? 2. würde ich gerne wissen, ob er überhaupt Schilder anbringen könnte, wenn er eine Benützungs-Auflage hat?
3.: Wie kann ich feststellen als simpler Verkehrsteilnehmer, wie die Eigentumslage aussehen?
Danke im Voraus!