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Parkplätze bei einer Wohnanlage kennzeichnen

Verfasst: 22.03.2011, 11:41
von ct
Ich weiß das dieses Thema hier des öfteren besprochen wurde.
Wir wohnen in einer Genossenschaftswohnanlage mit ca. 90 Parkplätzen.
20 davon sind Gästeparkplätze. Besucher verirren sich immer wieder in vermietete Parkplätze da diese nur mit einer handschriftlichen Nummer auf dem Querpalken am Dach gekennzeichnet sind. Die Besucherparkplätze haben keine Kennzeichnung. Auch bei der Einfahrt zur Wohnanlage gibt es keine Kennzeichnung das diese Parkplätze zur Wohnanlage gehören oder Privat sind. Sieht der Gesetzgeber denn gar keine Kennzeichnung vor wenn die Parkplätze Privat sind? Oder wie lange darf das Auto im fremden Parkplatz stehen bis es angezeigt werden kann? Ich gehe so gut wie mit jeden unserer Besucher zum Parkplatz um zu sehen das es ein Gästeparkplatz ist, aber irgendwann wird das nicht funktionieren.

Verfasst: 23.03.2011, 07:29
von Hank
Wie der Name schon sagt: Privatparkplatz ist Privatsache. Und um die hat man sich selbst zu kümmern, d.h. den Parkplatz für jedermann deutlich erkennbar beschriften.

Sie können im Fall des Falles grundsätzlich binnen 30 Tagen ab Kenntnis der widerrechtlichen Parkplatzbenutzung eine Besitzstörungsklage einbringen, wenn diese Parkplätze Ihnen gehören bzw. von Ihnen gemietet sind. Oder das fremde Auto abschleppen lassen, falls es massiv im Weg steht.


Hank 8) 8) 8) 8)