Verkehrsbehinderung durch geparktes Fahrzeug?
Verfasst: 22.03.2011, 09:23
Ich hatte meinen VWlt28 auf einer Parknische am Fahrbahnrand geparkt, er überragte diese um ca.20cm, wie es auch bei PKW ist, wenn die Besitzer nicht so exakt an der Gehsteigkante parken wie ich. Wegen arbeiten am Fahrzeug war die Motoshaube geöffnet, was nur nach öffnen der Beifahrertür und hochklappen der Bank möglich ist. Also: Zustand: Tür offen, Bank hochgeklappt, Motohaube hochgeklappt. Da mehrere Startversuchee mit Strterpilotspray nichts brachten und die Batterie zu schwächeln begann, wollte ich diese zuerst laden, ehe ich es erneut versuchte und hängte sie ans Kabel (verlief über den Gehsteig direkt in mein Haus).
Ich wurde von 3 Polizisten herausgetrommelt (trommeln ans Fenster!) und mußte alles schließen, obwohl es mir sehr schwer fällt wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls mit nur einer Hand, eben der verletzten, die Motorhaube erneut zu öffnen. Hilfe beim Starten oder das Fahrzeeug woanders hinzustellen wurde mir verweigert, ich wurde aber aufgefordert, das Fahrzeu7g woanders hinzustellen - obwohls nicht anspringt
Vor einigen Tagen erhielt ich eine Anzeige: 55 Euro
wegen Verkehrsbehinderndem Parken! Bitte, die Fahrbahn ist an der Stelle 6,60 breit, abzüglich geöffneter Tür verbleiben 5, 13, und ich wohne in einem kleinen dorf. sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass auf der dorfstrase zwei Fahrzeuge gleichzeitig fahren und sich diese ausgerechnet bei meinem Auto treffen, könnten zwei PKW noch passieren, außerdem liegt genau an der Stelle gegenüber die abgeschrägte Gehsteigkante der doppelausfahrtmeines Nachbarn, wo man noch zusättzlich ausweichen könnte.
Da ich nattürlich einsprucch wegen Unverhältnismäßigkeit erhebe, interessiert mich folgendes:
Wie breit muss die verbleibende Fahrbahn sein, damit keine Verkehrsbehinderung vorliegt?
Anmerken möcht ich noch, dass, wenn hier irgendwo Buschenschank ist, die autos kreuz und quer parken und es niemanden interessiert, oder wenn der Besitzer eines mobilen Sägewerks seinen LKW (Führerschein CE) Hängerzug mit Kran auf (nicht neben!) der fahrbahn vor einer Tankstelle parkt, sagt auch keiner was.
Da ich so fahre und parke, dass ich keine Verkehrsstrafen bekomme, muss die Poliozei zu solchen firlefanz greifen, um mich weiter piesakeen zu können! Bitte um Rat!
Ich wurde von 3 Polizisten herausgetrommelt (trommeln ans Fenster!) und mußte alles schließen, obwohl es mir sehr schwer fällt wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls mit nur einer Hand, eben der verletzten, die Motorhaube erneut zu öffnen. Hilfe beim Starten oder das Fahrzeeug woanders hinzustellen wurde mir verweigert, ich wurde aber aufgefordert, das Fahrzeu7g woanders hinzustellen - obwohls nicht anspringt

Vor einigen Tagen erhielt ich eine Anzeige: 55 Euro

Da ich nattürlich einsprucch wegen Unverhältnismäßigkeit erhebe, interessiert mich folgendes:
Wie breit muss die verbleibende Fahrbahn sein, damit keine Verkehrsbehinderung vorliegt?
Anmerken möcht ich noch, dass, wenn hier irgendwo Buschenschank ist, die autos kreuz und quer parken und es niemanden interessiert, oder wenn der Besitzer eines mobilen Sägewerks seinen LKW (Führerschein CE) Hängerzug mit Kran auf (nicht neben!) der fahrbahn vor einer Tankstelle parkt, sagt auch keiner was.
Da ich so fahre und parke, dass ich keine Verkehrsstrafen bekomme, muss die Poliozei zu solchen firlefanz greifen, um mich weiter piesakeen zu können! Bitte um Rat!