Alkoholisiert Reiten

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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2355
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Alkoholisiert Reiten

Beitrag von 2355 » 09.03.2011, 16:19

Hallo.

Am Wochenende hatten wir eine recht kontroversielle Diskusion im unserem Reitersstüberl.

Jetzt ist diese in eine Wette umgewandelt worden und ich brauche ein wenig Hilfe.
Vielleicht hat jemand Gesetzesstellen oder dergleichen.

Es geht hierbei um eine REIN Gesetzliche Auslegung und nicht um einen Anlassfall.

Ich bin der Meinung, das nach Österreichischen Gesetz, laut STVO, ein Reiter/Pferd einem zwispurige Fahrzeug gleichgestellt ist.
Demnach dürfte ich Betrunken nicht auf ein Pferd aufsitzen, denn damit würde ich es ja in Betrieb nehmen?

Wenn jetzt ein betrunkener Reiter auf Fremden Grundstück (Privat) auf GRund irgendeiner Anzeige (unbefugtes bereiten einer Forststrasse, Weg, usw.) von der Polizei angehalten wird, kann diese ja auch eine Akoholkontrolle durchführen. Sollte diese Positiv sein, kann in der Schlußfolge auch der Führerschein entzogen werden, oder?

Auf öffentlichen Straßen ist meiner Meinung nach sowieso unbestritten, das der Führerschein weg sein kann?

Freue mich auf eure Stellungsnahmen und eventuelle Links zu diversen Texten.



schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 10.03.2011, 00:58

ein Pferd ist doch kein Fahzeug, schon gar nicht ein zweispuriges. Wenn ich mein Enkelkind trage, bin ich dann auch ein Fahrzeug? möglicherweise ein zweispuriges, da ja meine Füße nebeneinader gehen und nicht hintereinander - nein wirklich nicht

Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 10.03.2011, 19:56

Ein Pferd und Reiter wären auf alle Fälle Verkehrsteilnehmer, Reiten ist aber meistens auch an geeigneten Wegen im Stadtgebiet verboten. Man muss da auch an das Pferd denken - das wird ja narrisch bei dem ganzen Stress und stellt dann dadurch eine unmittelbare Gefahr dar.

Wie reagiert ein Pferd mit einem betrunkenen Reiter? Jedenfalls, wenn etwas aufgrund von Alkoholeinfluss passiert, ist der Reiter haftbar hinsichtlich Schadenersatz.

Die StVO gilt nur auf öffentlichen Straßen und Wegen und auf alle Fälle für Pferdekutschen wie sie in Tourismusorten üblich sind und ein betrunkener Kutscher ist im alkoholisiertem Zustand ebenso eingeschränkt reaktionsfähig wie jeder andere Fahrzeuglenker.

Der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Zügel ist nur denkbar, wenn der Reiter durch seine Rücksichtslosigkeit gegenüber den Verkehrsregeln als strafwürdig erscheint.

Grundsätzlich kann einem aber der Führerschein auch ohne unmittelbaren Verkehrszusammenhang gezupft werden - Drogensucht, Krankheiten, Strafdelikte...

Der Sinn des Führerscheinentzuges ist die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Was aber passiert, wenn das Pferd betrunken ist? Am Innsbrucker Christkindlmarkt hat vergangenes Jahr beispielsweise ein Reiter zwei Glühwein bestellt und beide dem Pferd zu trinken gegeben. "Ich muss heute noch reiten" soll er der verdutzen Verkäuferin als Erklärung gegeben haben. Stand so in vielen Zeitungen.

Hier stellt sich wiederum die Frage, inwieweit das Tierschutz- und das Tiergesundheitsgesetz davon berührt sind, aber das ist wieder eine ganz andere Gesichte...

Hü Ho Hank 8) 8) 8)

Officer01
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Registriert: 20.11.2010, 18:08

Beitrag von Officer01 » 11.03.2011, 21:55

Was aber passiert, wenn das Pferd betrunken ist? Am Innsbrucker Christkindlmarkt hat vergangenes Jahr beispielsweise ein Reiter zwei Glühwein bestellt und beide dem Pferd zu trinken gegeben. "Ich muss heute noch reiten" soll er der verdutzen Verkäuferin als Erklärung gegeben haben. Stand so in vielen Zeitungen.

Hier stellt sich wiederum die Frage, inwieweit das Tierschutz- und das Tiergesundheitsgesetz davon berührt sind, aber das ist wieder eine ganz andere Gesichte...
Verabreichung von Alkohol an Tieren fällt unter den Verbotstatbestand des § 5 Abs. 2 Ziff. 11 TSchG (Tierquälerei) und ist mit bis zu 7.500,00 € zu bestrafen (in besonders schweren Fällen § 222 StGB).

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