Verletzung einer Obliegenheit???
Verfasst: 08.03.2011, 15:52
Habe gerade meinen Versicherungsvertrag durchgelesen. Artikel11 Verletzung einer Obliegenheit. 1 beträgt die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung der Gefahr je 11.000 Euro, für den Versicherungsfall insgesamt maximal 22.000 EURO
Fahren ohne Führerschein ist eine veletzung einer Obliegenheit, soll das heißen jeder hirni der ohne Führeschein einen Unfall verursacht muß max. 22.000 Euro an die Versicherung Bezahlen egal wie hoch der Schaden ist ?
Das darf doch wohl nicht wahr sein oder
Fahren ohne Führerschein ist eine veletzung einer Obliegenheit, soll das heißen jeder hirni der ohne Führeschein einen Unfall verursacht muß max. 22.000 Euro an die Versicherung Bezahlen egal wie hoch der Schaden ist ?
Das darf doch wohl nicht wahr sein oder