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Verletzung einer Obliegenheit???

Verfasst: 08.03.2011, 15:52
von lacky32
Habe gerade meinen Versicherungsvertrag durchgelesen. Artikel11 Verletzung einer Obliegenheit. 1 beträgt die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung der Gefahr je 11.000 Euro, für den Versicherungsfall insgesamt maximal 22.000 EURO

Fahren ohne Führerschein ist eine veletzung einer Obliegenheit, soll das heißen jeder hirni der ohne Führeschein einen Unfall verursacht muß max. 22.000 Euro an die Versicherung Bezahlen egal wie hoch der Schaden ist ?
Das darf doch wohl nicht wahr sein oder

Verfasst: 08.03.2011, 21:39
von andreas21
oder auch stark Betrunken fährt (>1,59 Prommille)

Verfasst: 09.03.2011, 11:56
von Wuzweiler
Und im Gegenteil dazu, wenn der VN mit der Prämie oder einem Teil der Prämie in Verzug ist, qualifiziert gemahnt wurde und Nachfrist abgelaufen ist, dann hat der Vers ein unbeschränktes Regressrecht, da es sich um eine einklagbare Rechtspflicht handelt.

Verfasst: 10.03.2011, 00:55
von schanzenpeter
lieber lacky32, Leistungsfreiheit bedeutet: ist der Schaden 1000 Euro, zahlt das die Versicherung nicht, ist der Schaden 10.000 Euro, zahlt das die Versicherung nicht das geht so bis maximal 22.000 Euro.

Verfasst: 10.03.2011, 08:49
von Wuzweiler
Leistungsfreiheit bei Verletzung einer Obliegenheit durch den VN heißt, dass die Vers ALLES bezahlt (bis zur Mindestversicherungssumme und der von ihm übernommenen Gefahr) und sich BIS 11.000 je Obliegenheitsverletzung (max. 22.000 je Versicherungsfall) am VN regressieren kann........