Geschwindigkeitsbeschränkung & Ortsgebiet

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Berteel
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Geschwindigkeitsbeschränkung & Ortsgebiet

Beitrag von Berteel » 08.03.2011, 14:11

Ich glaube mich zu errinnern, in der Fahrschule gelernt zu haben, dass jede Geschwindigkeitsbeschränkung, die vorherige ersetzt und dass das auch für Ortstafeln gilt.
2 Situationen passen aber nicht zu dem damals Gelernten:

1. Fall
Auf einer Durchzugsstraße steht ca 10 Meter vor der Ortstafel eine 60er Beschränkung. Einige hundert Meter weiter steht "Ortsende" und 15 Meter später folgt "Ende 60".
In diesem Ortsgebiet darf man nur 50 fahren, oder?
Wie schnell dürfte man zwischen "Ortsende" und "Ende 60" fahren?

2. Fall
Aufgrund von Straßenarbeiten steht eine 30er Beschränkung, zirka 300 Meter danach beginnt ein Ortsgebiet. Mitten im Ortsgebiet steht dann "Ende 30".
Endet diese 30er Beschränkung nicht automatisch bei der Ortstafel?

Danke für eventuelle Antworten
mfg



MG
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Beitrag von MG » 08.03.2011, 15:11

mMeinung(en):

Fall 1: Wenn Geschw. begr. in Verbindung mit Ortsgebiet Anfang, dann gilt das auch im Ortsgebiet, bis es aufgehoben wird, also "Ende 60", dann gilt 60.

Da im Ort nicht aufgehoben, gilt 60 zum Ortsende. Ab Ortsende gilt mM nach 100. Gegenargumente willkommen...


Fall 2. Geschwindigkeistbegrenzung wird durch das Ortsschild nicht aufgehoben, gilt also weiter, allerdings meine ich, dass mit dem Ortsende wieder die allgemeine Geschwindigeit gilt (100).

mfG
MG

Berteel
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Beitrag von Berteel » 08.03.2011, 16:56

Nachtrag zu Fall 1:
damit eine Verbindung zwischen Ortsgebiet und Beschränkung besteht, müssten beide Schilder übereinander angebracht werde, was aber nicht der fall ist.

Also dürfte der 60er nur für diese 10 Meter gelten, und ist somit "sinnlos"...


Mein Fazit:
Ortsschilder heben nur Beschränkungen auf, die über 50kmh sind (60er, 70er,...) aber Beschränkungen unter den 50 kmh, wie z.B der genannte 30er bleiben gültig.

Richtig??

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 08.03.2011, 20:27

Wenn vor einem Ortsgebiet ein Geschwindigkeitbegrenzung z.B. ein 70er erlassen wurde, dann bitte, bitte im Ortsgebiet NICHT auf 50 herabbremsen... gilt, wie RA Grunder richtig gesagt, bis "Ende 70"-Tafel, die meistens nach dem Ortsende wieder aufgehoben wird (z.B. bei Durchzugsstraßen, die durch ein Ortsgebiet führen). Das gleiche gilt auch bei 30er - gilt bis "Ende 30er", egal ob dazwischen eine Ortstafel steht oder nicht.
Ortstafel ist "nur" sog. "Hinweiszeichen" (§ 53 StVO), das auf verbautes Gebiet hinweist (mit den dafür geltenden Regeln), während eine Geschwindgkeitsbegrenzung ein sog. "Vorschriftszeichen" ist (§§ 51f StVO) und solange gilt, bis es wieder aufgehoben wird.
Ergänzung, auch wenn nicht gefragt: eine Geschwindgkeitsbegrenzung direkt AN der Ortstafel, gilt für das gesamte Ortgebiet (z.B. 30er in Graz).

andreas21
Beiträge: 3
Registriert: 08.03.2011, 21:19

Beitrag von andreas21 » 08.03.2011, 21:53

Gebe meinem Namensvetter Andreas mit großem "A" vollständig recht!!
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung bzw. erlaubte Höchstgeschwindigkeit endet immer erst am VZ " Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung" bzw. " Ende der Geschbegr. und Überholverbot" (Runde weisse Tafel mit schwarzen schrägen Balken) ODER bei einer neuen Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. erl Höchstgeschw. Eine ORTSTAFEL ändert da nichts.
Nach dem Ende der Geschwindigkeitsbegränzug bzw. erl Höchstgeschwindigkeit
gelten wieder die allgemeinen Geschwindigkeitsbegränzungen (50-100-100-130).
Ebenso die kombinierte Ortstafel mit Geschwindigkeitsbeschränkung => gilt für das gesammte Ortsgebiet.
So erkläre ich es auch meinen Fahrschülern.
lg.

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 10.03.2011, 00:50

zu der Aussage: "damit eine Verbindung zwischen Ortsgebiet und Beschränkung besteht, müssten beide Schilder übereinander angebracht werde" - Die Schilder müssen nicht übereinander angebracht werden, sondern in erkennbarer Räumlicher Nähe stehen

Berteel
Beiträge: 29
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Beitrag von Berteel » 10.03.2011, 14:04

"Die Schilder müssen nicht übereinander angebracht werden, sondern in erkennbarer Räumlicher Nähe stehen"

Gibt es dafür irgend einen Richtwert, oder ist das Auslegungssache?

Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 10.03.2011, 19:14

Beides. Es hängt hauptsächlich - wie man sich leicht vorstellen kann - von den örtlichen Gegebenheiten ab und von dem, was das beste für die Verkehrssicherheit ist.

Ortskundige können bei der optimalen Aufstellung von Verkehrstafeln wertvolle Hinweise geben - wenn sie sich einschalten und einmischen bei den zuständigen Behörden.

Hank 8) 8) 8)

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