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3. Führerscheinrichtlinie
Verfasst: 23.02.2011, 13:28
von Grace
Hier wird geschrieben, dass kein EU-FS ausgestellt werden darf, wenn er in einem anderen EU-Land "entzogen" usw. worden ist. Was bedeutet das konkret? Ist das z.B. mit der dt. Sperrfrist gleichzusetzen? Gilt das für die Zeit, z.B. "FS wird für 1 Jahr entzogen" - gilt dies für diese Zeit oder auch für danach? Und wie wird das "kontrolliert"?
Verfasst: 25.02.2011, 00:53
von Hank
Kann man sich auch ohne Spezialist für Führerscheinfragen zu sein leicht vorstellen, dass man nicht mit der Beantragung eines EU-FS den meist begründeten Entzug des FS umgehen kann, weil es geht ja um die Verkehrssicherheit.
Die Juristen waren dafür erfinderisch: Es gibt da z.B. das EG-Amtshilfegesetz (EG-AHG) und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz (EG-VAHG).
Wegen genauer Auskunft am besten zur Führerscheinstelle bei der Bundespolizeidirektion.
lg Hank

Verfasst: 25.02.2011, 07:51
von Grace
um eine (illegale) Umgehung geht es mir gar nicht. Ich kenne mich nur bei den unterschiedlichen Begriffen nicht aus. Es ist so, dass es in Dt. eine Sperre gibt - und dieser Eintrag z.B. im VZR steht - da heißt es, Sperre 6 Monate, aber der Eintrag wird erst nach 15 Jahre "getilgt". Demjenigen wurde die FE entzogen. Er müßte jetzt 15 Jahre warten (z.B. weil er ein Mofa 2x mit statt 25/h 50/h gefahren ist). Die Behörde verlangt eine MPU, wenn er den FS wieder möchte. Derjenige lebt jetzt ganz in Österreich und möchte hier den FS erwerben. Die Österreicher nehmen doch statt dem Begriff "Sperre" "enzogen für ... gewisse Zeit". Ich denke, die Österreicher überprüfen auf ihre eigene Weise, ob derjenige geeignet ist und das ist o.k. Es geht darum, dass ein legaler Weg eingeschlagen wird. In Dt. legen sie es halt im Moment noch so aus (was aber vor dem EUGH nicht standhalten wird, weil es dem widerspricht), dass die Tilgungszeit die Zeit des Entzuges wäre. Der Strafmaß-Katalog ist auch ein anderer als in Dt. In Dt. kann man für Unfallflucht nur mit Sachschaden (wo ein Polizist den Schaden noch zu hoch "schätzt" - in Wirklich er aber noch geringer war), auch wenn man sich später selbst stellt, als eine Straftat gelten, die wieder 15 Jahre braucht, um zu verschwinden. Und wenn man einen Antrag auf Wiedererteilung stellt und der Antrag abgelehnt wird oder man eine negative MPU abgibt oder auch eine positive (der Beamte möchte es nicht), dann beginnt diese Tilgungszeit (15 Jahre) wieder von vorne zu laufen, ohne dass man wieder was angestellt hat (außer dass man es nochmals versucht hat!). Ich möchte einfach bitten, dass man diese Leute nicht einfach aburteilt. Viele sind dabei, die sich total geändert haben, aber sie bekommen keine Chance mehr.