ordnungsgemäßer Zustand des PKW
Verfasst: 03.02.2011, 16:31
Hallo!
Bin leider mit meinem, etwas älteren PKW (BJ 1994) in ein technische Verkehrskontrolle (von der OÖ. Landesregierung) gekomme. Es war auch alles in Ordnung, nur der Rost an beiden vorderen Kotflügeln wurde beabstandet und als schwerer Mangel eingestuft.
Ich musste sofort 40€ bezahlen und habe ne Woche später auch eine Vorladung zu einer neuerlichen Überprüfung bekommen.
Leider ist seither auch eine Strafverfügung über 100€ eingetroffen mit folgender Begründung eingetroffen:
"Sie haben als Zulassungsbesitzer nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des angeführten PKW den Vorschriften des KFG entspricht. Zum angeführten Zeitpunkt wurde festgestellt, dass, für die verkehrs- und betriebssichere Verwendung maßgebende Teile nicht diesen Vorschriften entsprachen ... dass durch ihren sachgemäßen Betrieb weder Gefahren für den Lenker oder beförderte Personen oder für andere straßenbenützer ... entstehen. ...
Da aber die Kotflügel nicht zu den tragenden Teilen eines PKW gehören, finde ich die Strafverfügung ungerecht und übertrieben.
Gibt es irgendwelche genaueren Regelungen, die in meinem Fall zutreffen könnten?
Welche Chance hätte mein Einspruch gegen die Strafverfügung überhaupt?
Danke im Voraus!
mfg
Bin leider mit meinem, etwas älteren PKW (BJ 1994) in ein technische Verkehrskontrolle (von der OÖ. Landesregierung) gekomme. Es war auch alles in Ordnung, nur der Rost an beiden vorderen Kotflügeln wurde beabstandet und als schwerer Mangel eingestuft.
Ich musste sofort 40€ bezahlen und habe ne Woche später auch eine Vorladung zu einer neuerlichen Überprüfung bekommen.
Leider ist seither auch eine Strafverfügung über 100€ eingetroffen mit folgender Begründung eingetroffen:
"Sie haben als Zulassungsbesitzer nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand des angeführten PKW den Vorschriften des KFG entspricht. Zum angeführten Zeitpunkt wurde festgestellt, dass, für die verkehrs- und betriebssichere Verwendung maßgebende Teile nicht diesen Vorschriften entsprachen ... dass durch ihren sachgemäßen Betrieb weder Gefahren für den Lenker oder beförderte Personen oder für andere straßenbenützer ... entstehen. ...
Da aber die Kotflügel nicht zu den tragenden Teilen eines PKW gehören, finde ich die Strafverfügung ungerecht und übertrieben.
Gibt es irgendwelche genaueren Regelungen, die in meinem Fall zutreffen könnten?
Welche Chance hätte mein Einspruch gegen die Strafverfügung überhaupt?
Danke im Voraus!
mfg