Kreisverkehr

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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schanzenpeter
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Kreisverkehr

Beitrag von schanzenpeter » 02.02.2011, 18:36

Ich bin ganz sicher, dass ich seinerzeit gelernt habe, dass alle Einfahrten in einen Kreisverkehr gleiche Vorränge haben. Entweder haben alle Einfahrenden Vorrang zu geben oder keiner. Gilt das nicht mehr? ich kenne einen Kreisverkehr, da habe ich als Einfahrender Nachrang gegenüber dem im Kreisverkehr fahrenden, wegen des entspr. Verkehrszeichens, bin ich im Kreisverkehr, habe ich Nachrang gegenüber dem Einfahrenden, da er der rechtskommende ist usw. Ich finde es sehr unübersichtlich, wenn man im Kreisverkehr bei jeder Einfahrt schauen muss, hat der Einfahrende Vorrang oder nicht.



Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 03.02.2011, 08:46

auch im Kreisverkehr gilt die Rechtsregel. Deshalb ist üblicherweise die Einfahrt in den Kreisverkehr mit einer "Vorranggeben"-Tafel gekennzeichnet, sodass der sich im Kreisverkehr befindliche Vorrang hat;

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 03.02.2011, 20:34

Das war ja überhaupt nicht die Frage! ich wollte wissen, ob ich seinerzeit richtig gelernt habe, dass in einem Kreisverkehr alle einfahrenden dieselbe Vorrangsituation vorzufinden haben. Nicht der erste einfahrende hat Vorrang, der nächste, der einfährt hat Nachrang, der nächste hat wiederum Vorrang usw. Oder ist euch allen bewusst, dass, wenn ihr beim Einfahren in den Kreisverkehr Nachrang habt, aber wenn ihr im Kreisverkehr fährt, gegenüber den anderen , die einfahren wiederum Nachrang habt. Dass die Rechtsregel gilt habe ich im ersten post ja geschrieben, neu ist mir aber dass deshalb (ich wiederhole deshalb) Nachrangtafeln aufgestellt werden. Sie werden ja nicht überall aufgestellt!

MG
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Beitrag von MG » 04.02.2011, 07:49

Ich kenne keinen Kreisverkehr, bei dem die Einfahrten untersch. beschildert sind. Wenns so was gibt, gehoeren der|die Verantw. psychiatriert...

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 05.02.2011, 12:48

Kreisverkehr 1190 Wien, Hasenauerstraße- Weimarerstraße.
Die Weimarerstraße hat Vorrang geben, die Einfahrten Hasenauerstraße haben Rechtsverkehrregeln.
Ein Spezialfall: Kreisverkehr 1220 Gewerbeparkstraße südliches Ende, für alle Einfahrten gilt zwar Rechtsverkehrsregel, eine Zufahrt kommt jedoch aus einem privaten Grundstück (Parkpatz) und müsste aus diesem Grund Nachrang haben, dort gibts immer wieder Streitigkeiten.

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