Hallo,
mein Bruder hat mir vor kurzem erzählt, dass ihm das Parken in Wien zu teuer ist.
Deshalb hat er sich aus einem Nähgeschäft einen Stift geholt der unter längerer Einwirkung von UV-Licht, ohne Spuren zu hinterlassen wieder verschwindet.
Und anscheinend funktioniert das wirklich. Er hat mir einen Parkschein gezeigt den er schon 50 mal verwendet hat und noch immer aussieht wie neu.
Aber so einfach kann das doch nicht sein. Diese Parkscheine haben ja alle eine eigenen Nummer drauf und ich nehme an, dass diese Nummer bei einem Betrugsverdacht aufgeschrieben wird.
Welche Strafe würde meinem Bruder drohen wenn sie ihn dabei erwischen?
Vielen Dank für die Antwort und
freundliche Grüße,
Thomas
Welche Strafen stehen auf das Fälschen von Parscheinen?
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- Beiträge: 8
- Registriert: 25.10.2010, 13:13
ggg,
schlau Dein Bruder ist
Nun ja, ich schätze mal auf die Parkscheinnummer wird in der Regel nicht geachtet und von daher ist das Risiko gering, damit aufzufliegen. Aber wenns Ihn haben dann hams Ihn, kommt aber schlimmstenfalls eine Verwaltungsstrafe noch hinzu
Naja, is ja Betrug, von daher nicht zur Nachahmung empfohlen.
schlau Dein Bruder ist

Nun ja, ich schätze mal auf die Parkscheinnummer wird in der Regel nicht geachtet und von daher ist das Risiko gering, damit aufzufliegen. Aber wenns Ihn haben dann hams Ihn, kommt aber schlimmstenfalls eine Verwaltungsstrafe noch hinzu

Naja, is ja Betrug, von daher nicht zur Nachahmung empfohlen.
Gem § 238, Abs. 4 StGB ist "die Wiederverwendung eines schon verwendeten amtlichen Wertzeichens und die Entfernung des Entwertungsstempels von einem schon verwendeten amtlichen Wertzeichen, also auch eines Parkscheines, ist gerichtlich nicht strafbar.
Eine privatrechtliche Klage auf Schadenersatz ist aber durchaus denkbar, vor allem wenn man zugibt bzw. es nachweisbar ist, über 50 Mal gratis geparkt zu haben. Es liegt dann ein Vermögensschaden vor, Verwaltungsstrafe für rechtswidriges Parken ist dann durchaus auch wahrscheinlich.
Eine privatrechtliche Klage auf Schadenersatz ist aber durchaus denkbar, vor allem wenn man zugibt bzw. es nachweisbar ist, über 50 Mal gratis geparkt zu haben. Es liegt dann ein Vermögensschaden vor, Verwaltungsstrafe für rechtswidriges Parken ist dann durchaus auch wahrscheinlich.
Jaja, ich weiß wie sich das anhört..Proletarier hat geschrieben:ggg,
schlau Dein Bruder ist![]()

In erster Linie geht es mir wirklich um meinen Bruder weil ich nicht will, dass er damit in Schwierigkeiten gerät.
Andererseits wär es gelogen zu sagen, dass ich nicht auch damit liebäugle sofern die Strafen nicht allzu hoch sind.
Ob diese Nummern aufgeschrieben werden hängt wohl auch von der Motivation des jeweilige Parksheriffs ab. Soll ja sogar welche geben die Kreidestriche hinterlassen um zu überprüfen ob sich das Auto bewegt hat.
In einem anderen Forum hab ich gelesen, dass jemand dafür mal eine Strafe um die 2000 Schilling bekommen hat.
Angenommen ich würde eine Stafe von 200€ ausfassen, würde das bedeuten, dass ich einen Parkschein 80 mal verwenden muss um sie zu kompensieren. Wenn ich jeden Tag in einem anderen Bezirk parke und somit immer von einem anderen sheriff kontrolliert werde ist wohl auch die Chance gering dass da ein Betrugsverdacht aufkommt.
Wobei die dafür zuständige behörde wohl nicht so lange warten würde bis ich den einen Schein 50 mal verwendet habe..Hank hat geschrieben:Eine privatrechtliche Klage auf Schadenersatz ist aber durchaus denkbar, vor allem wenn man zugibt bzw. es nachweisbar ist, über 50 Mal gratis geparkt zu haben. Es liegt dann ein Vermögensschaden vor, Verwaltungsstrafe für rechtswidriges Parken ist dann durchaus auch wahrscheinlich.
Wie auch immer, das heißt ich müsste zusätzlich zu der Verwaltungsstrafe auch den entstandenen Schaden zurückzahlen (in diesem Fall 50 x 2,50€), versteh ich das richtig?
Kommt das mit den 200€ hin oder würde soeine Strafe deutlich höher ausfallen?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
landkarte
Na ja, erstens wird sich die Vorgangsweise herumsprechen und die Parkraumbewirtschafter werden sich schon auch was einfallen lassen, oder glaubt's, Ihr seid's die einzigen Schlaumeier?
Aufpassen musst Du auf Deinen Bruder nur insofern, als dass sich der Parkgebühren-Sport nicht in kriminelle Energie verwandelt, weil gratis ist immer am billigsten.
D.h. wenn jemand eine kriminelle Neigung hat, dann kann so ein an sich nicht gerichtlich strafbares Verhalten einem negativ ausgelegt werden und man wird für wirkliche Straftaten in Verdacht gezogen werden,verhört und in ein Ermittlungsverfahren gedrängt.
Klar, solche Park-Strafen hängen immer von der Beweisbarkeit ab und auch dann von den persönlichen Verhältnissen und ob man schon einmal erwischt wurde.
lg Hank

Aufpassen musst Du auf Deinen Bruder nur insofern, als dass sich der Parkgebühren-Sport nicht in kriminelle Energie verwandelt, weil gratis ist immer am billigsten.
D.h. wenn jemand eine kriminelle Neigung hat, dann kann so ein an sich nicht gerichtlich strafbares Verhalten einem negativ ausgelegt werden und man wird für wirkliche Straftaten in Verdacht gezogen werden,verhört und in ein Ermittlungsverfahren gedrängt.
Klar, solche Park-Strafen hängen immer von der Beweisbarkeit ab und auch dann von den persönlichen Verhältnissen und ob man schon einmal erwischt wurde.
lg Hank



Gutes Argument, ich werd mir das nochmal überlegen.Hank hat geschrieben:Aufpassen musst Du auf Deinen Bruder nur insofern, als dass sich der Parkgebühren-Sport nicht in kriminelle Energie verwandelt, weil gratis ist immer am billigsten.
D.h. wenn jemand eine kriminelle Neigung hat, dann kann so ein an sich nicht gerichtlich strafbares Verhalten einem negativ ausgelegt werden und man wird für wirkliche Straftaten in Verdacht gezogen werden,verhört und in ein Ermittlungsverfahren gedrängt.
Auf jeden Fall Danke für die Antworten

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