Hallo liebes Forum!
Einer Bekannten von mir ist folgendes passiert.
Sie hat in Tulln am Merkur Parkplatz auf einem Behinderten-Parkplatz
geparkt (ok...falsch, weil aus Bequemlichkeit) aber...eine Anzeige durch
die Polizei Tulln wegen §24/1 lit a StVO ist die überhautp korrekt? Es geht hier jetzt mal ums Prinzip...soweit ich weiß ist ja ein Merkur-Parkplatz ein Privatparkplatz und hier kann der Merkur eine Unterlassungsklage gegen dich erwirken...doch die Polizei kann hier eigentlich nix machen, oder?
Der Beamte hat ihr gesagt das wird hier dauernd so gemacht und sie soll einfach zahlen...ich mein...??? Abzocke?
Vielleicht hat ja jemand von Euch Erfahrung mit solchen Sachen...ich denke ein Einspruch wäre nicht ungerechtfertigt. Was meint ihr?
Anzeige wegen Parken auf Merkur Parkplatz Tulln
Hier gilt es abzuklären, ob es sich bei dem Parkplatz tatsächlich um Privatgrund oder um öffentliche Straße handelt.
Bei Privatgrund (ungeachtet, ob dort ein Schild steht "Hier gilt die StVO" oder nicht) ist eine Anzeige nach der StVO durch die Polizei nicht möglich!
Allenfalls kann in diesem Fall dann vom Merkur privatrechtlich vorgegangen werden, wie richtig vermutet worden ist.
Wenn sich ihre Bekannte sicher ist, dass der Merkur-Parkplatz Privatgrund ist, sollte sie einfach Einspruch machen.
Bei Privatgrund (ungeachtet, ob dort ein Schild steht "Hier gilt die StVO" oder nicht) ist eine Anzeige nach der StVO durch die Polizei nicht möglich!
Allenfalls kann in diesem Fall dann vom Merkur privatrechtlich vorgegangen werden, wie richtig vermutet worden ist.
Wenn sich ihre Bekannte sicher ist, dass der Merkur-Parkplatz Privatgrund ist, sollte sie einfach Einspruch machen.
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