Führerscheinentzug durch Alkohol ohne zu fahren
Verfasst: 19.08.2010, 13:36
Hallo!
Ich habe ein etwas seltsames Problem und hätte dazu ein paar Fragen!
Mir wurde der Führerschein entzogen, da ich bei laufenden Motor (es war kalt und ich habe leider die Heizung eingeschalten) im Auto geschlafen habe, da ich zuvor leider mein Handy verloren habe und ich meine Freunde nicht mehr finden konnte.
Soweit so gut und mit dem hab ich mich eigentlich schon abgefunden, da ich auch weiss dass das in Betriebnahme des Fahrzeuges gleich gewertet wird, wie wenn ich gefahren wäre.
Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass mir der Führerschein für 1 Monat entzogen wird (Bin kein Wiederholungstäter) und ich ein Verkehrscoaching besuchen muss.
Komisch finde ich nur, da ich im Internet schon erlesen habe, dass ich mit 800 - 3700 Euro Strafe rechnen muss, aber im blauen Brief nichts von einer Strafe steht. Wann bekomme ich die Strafe? Erst nachdem ich meinen Führerschein wieder habe? (Der Führerscheinentzug läuft noch bis 25.8.10, Verkehrscoaching ist das nächste am 1.9.10, also rechne ich damit, dass ich ihn Anfang des Monats September wiederbekomme)
Sollte ich bzw. kann ich dann überhaupt noch Einspruch gegen die Strafe einlegen bzw. hat das einen Sinn. (Die Frist läuft heute ab) Ich bin mir sicher das ich gegen das Verkehrscoaching sowieso nichts machen kann, da ja die ab 0,8 Promill vorgeschrieben ist (Hatte 0,51 mg/l sprich 1,02 Promill), ich möchte jedoch prinzipiell Einspruch gegen das Strafaußmaß einlegen, da ich natürlich etwas verbrochen habe, die Absicht von mir nicht gegeben war zu fahren, dass sagte auch der Polizist das es für ihn nicht so ausgesehen hat.
Ich habe mir bei verschiedenen Leuten Rat eingeholt und einer der sich da zumindest etwas auskennt hat gemeint ich soll auf die Strafe warten und schauen was da drinnen steht, dass der bis heute nicht gekommen ist, damit hat er auch nicht gerechnet.
Ich Bitte um rasche Hilfe!
Vielen Dank!
Ich habe ein etwas seltsames Problem und hätte dazu ein paar Fragen!
Mir wurde der Führerschein entzogen, da ich bei laufenden Motor (es war kalt und ich habe leider die Heizung eingeschalten) im Auto geschlafen habe, da ich zuvor leider mein Handy verloren habe und ich meine Freunde nicht mehr finden konnte.
Soweit so gut und mit dem hab ich mich eigentlich schon abgefunden, da ich auch weiss dass das in Betriebnahme des Fahrzeuges gleich gewertet wird, wie wenn ich gefahren wäre.
Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass mir der Führerschein für 1 Monat entzogen wird (Bin kein Wiederholungstäter) und ich ein Verkehrscoaching besuchen muss.
Komisch finde ich nur, da ich im Internet schon erlesen habe, dass ich mit 800 - 3700 Euro Strafe rechnen muss, aber im blauen Brief nichts von einer Strafe steht. Wann bekomme ich die Strafe? Erst nachdem ich meinen Führerschein wieder habe? (Der Führerscheinentzug läuft noch bis 25.8.10, Verkehrscoaching ist das nächste am 1.9.10, also rechne ich damit, dass ich ihn Anfang des Monats September wiederbekomme)
Sollte ich bzw. kann ich dann überhaupt noch Einspruch gegen die Strafe einlegen bzw. hat das einen Sinn. (Die Frist läuft heute ab) Ich bin mir sicher das ich gegen das Verkehrscoaching sowieso nichts machen kann, da ja die ab 0,8 Promill vorgeschrieben ist (Hatte 0,51 mg/l sprich 1,02 Promill), ich möchte jedoch prinzipiell Einspruch gegen das Strafaußmaß einlegen, da ich natürlich etwas verbrochen habe, die Absicht von mir nicht gegeben war zu fahren, dass sagte auch der Polizist das es für ihn nicht so ausgesehen hat.
Ich habe mir bei verschiedenen Leuten Rat eingeholt und einer der sich da zumindest etwas auskennt hat gemeint ich soll auf die Strafe warten und schauen was da drinnen steht, dass der bis heute nicht gekommen ist, damit hat er auch nicht gerechnet.
Ich Bitte um rasche Hilfe!
Vielen Dank!