Muß die Müllabfuhr vor dem Schutzweg anhalten?
Verfasst: 28.07.2010, 17:16
Hallo.
Wäre heute fast von einem Kehrfahrzeug der Stadt Graz auf dem Zebrastreifen niedergemäht worden. Der Fahrer behauptete, er müsse nicht vor einem Schutzweg halten.
Seine Meinung wurde vom ÖAMTC-Verkehrsjuristen wie folgt bestätigt: "Im §27 StVO, in dem die Bestimmungen für Fahrzeuge des Straßendienstes enthalten sind, wird darauf hingewiesen, dass die im §9 geregelten Bestimmungen für das Verhalten vor Bodenmarkierungen (u. a. die Anhaltepflicht vor Schutzwegen) für Fahrzeuge des Straßendienstes nicht gelten." - auch der ÖAMTC-Jurist war überrascht.
Da ich mir einfach nicht vorstellen kann, dass Autobusse und nicht im Einsatz befindliche Einsatzfahrzeuge (Polizei, Rettung etc.) stehen bleiben müssen, und z. B. die Müllabfuhr nicht, frage ich an dieser Stelle, ob jemand näheres weiß. Gibt's irgendwelche Judikatur zu dieser Frage?
Wäre heute fast von einem Kehrfahrzeug der Stadt Graz auf dem Zebrastreifen niedergemäht worden. Der Fahrer behauptete, er müsse nicht vor einem Schutzweg halten.
Seine Meinung wurde vom ÖAMTC-Verkehrsjuristen wie folgt bestätigt: "Im §27 StVO, in dem die Bestimmungen für Fahrzeuge des Straßendienstes enthalten sind, wird darauf hingewiesen, dass die im §9 geregelten Bestimmungen für das Verhalten vor Bodenmarkierungen (u. a. die Anhaltepflicht vor Schutzwegen) für Fahrzeuge des Straßendienstes nicht gelten." - auch der ÖAMTC-Jurist war überrascht.
Da ich mir einfach nicht vorstellen kann, dass Autobusse und nicht im Einsatz befindliche Einsatzfahrzeuge (Polizei, Rettung etc.) stehen bleiben müssen, und z. B. die Müllabfuhr nicht, frage ich an dieser Stelle, ob jemand näheres weiß. Gibt's irgendwelche Judikatur zu dieser Frage?