LKW-Kontrolle, Schaublätter - Anzeige
Verfasst: 23.06.2010, 12:25
Hallo,
folgendes Problem:
Ein Bekannter ist LKW-Lenker (Sattelzug) und wurde vor kurzem auf der Südost Tangente in Wien angehalten und kontrolliert.
Es war alles in Ordnung bis auf die Schaublätter.
Er führte nur 18 Schaublätter statt 28 mit.
Dies deshalb da er an den Wochenenden nicht gefahren ist und dafür kein Schaublatt hatte.
Weiters hatte er auf den Schaublatt anstelle seines vollständigen Vornamen, die Kurzform was auch sein Rufname ist eingetragen.
Meine Fragen:
1)
Wie sind die Schaublätter gesetzeskonform zu führen, das 28 Kalendertage aufscheinen, da an Samstagen und Sonntagen nicht gefahren wird?
2)
Muß der vollständige Vornamen laut Führerschein eingetragen werden oder kann die Kurzform, in diesem Fall Theo anstelle von Theodor, verwendet werden?
Er wurde vom Polizisten gemäß EGVO 3821/85 beanstattet und angezeigt.
Ich bitte um Hilfe bei der Beantwortung der Fragen.
Danke im Voraus.
Thomas
folgendes Problem:
Ein Bekannter ist LKW-Lenker (Sattelzug) und wurde vor kurzem auf der Südost Tangente in Wien angehalten und kontrolliert.
Es war alles in Ordnung bis auf die Schaublätter.
Er führte nur 18 Schaublätter statt 28 mit.
Dies deshalb da er an den Wochenenden nicht gefahren ist und dafür kein Schaublatt hatte.
Weiters hatte er auf den Schaublatt anstelle seines vollständigen Vornamen, die Kurzform was auch sein Rufname ist eingetragen.
Meine Fragen:
1)
Wie sind die Schaublätter gesetzeskonform zu führen, das 28 Kalendertage aufscheinen, da an Samstagen und Sonntagen nicht gefahren wird?
2)
Muß der vollständige Vornamen laut Führerschein eingetragen werden oder kann die Kurzform, in diesem Fall Theo anstelle von Theodor, verwendet werden?
Er wurde vom Polizisten gemäß EGVO 3821/85 beanstattet und angezeigt.
Ich bitte um Hilfe bei der Beantwortung der Fragen.
Danke im Voraus.
Thomas