Liebe Leute!
Wie hoch ist denn das Strafausmaß, wenn ich beim Fahren mit abgelaufenem (ungültigem), vorläufigem Führerschein in der Probezeit (bin FS-Neuling) kontrolliert werde?
Ich möchte nicht auf das Autofahren verzichten, während mein richtiger FS erst gedruckt wird (kann bis 4 Wochen dauern). Da aber mein vorläufiger FS bald abläuft, könnte ich ohne gültigen FS unterwegs sein.
Laut § 37 FSG Abs. 2a und § 14 FSG Abs. 4
http://www.jusline.at/37_Strafausma%C3%9F_FSG.html
http://www.jusline.at/14_Pflichten_des_ ... s_FSG.html
kommt eine Strafe von min. 20 € auf mich zu. Habe ich den Gesetztestext richtig verstanden? Wirkt sich dieses Handeln auch noch anderweitig (zB wegen der Probezeit) aus?
MfG und Dank im Voraus.
PS: Habe selbiges in einem anderen Forum auch gefragt.
Strafausmaß bei ungütltigem FS in Probezeit
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