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Alkohol am Steuer

Verfasst: 31.03.2010, 18:14
von core-design
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach genauem Durchforsten der Internetseite des ÖAMTC, bin ich auf einem Punkt gestoßen, der mir nicht so ganz klar erscheint.

Besitze seit meinem 17. Lebensjahr den Führerschein der Klasse B. Bis zum letzten Samstag, bin ich nie augenscheinlich in Kontakt mit der Polizei getreten.

Durch einen jugendlichen Leichtsinn jedoch, bin ich Alkoholisiert mit dem Fahrzeug in Wien unterwegs gewesen.

Nach dem Test bei der Polizei wurde ein Alko. Wert von 1.52pro. ermittelt.

Nach Auskunft bei der BH-Korneuburg muss ich den Führerschein für 4 Monate abgeben.

Ich weiß selbst, das ich für diesen Fehler gerade stehen muss, jedoch habe ich auf Ihrer Homepage folgenden Satz entdeckt => "Verkürzung der Entziehungszeit"

In welchen Zusammenhang steht das nun? Kann ich nun nach 2 1/2 Monaten einen Antrag an die BH übersenden, das ich den Führerschein wieder bekomme oder nach 3 Monaten?

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Persönliche Daten von mir => 23 Jahre!

Danke Christopher