Verwaltungsstrafe ohne Zahlungsfrist
Verfasst: 07.02.2010, 12:27
Meine Berufung gegen die Strafhöhe (Verkehrsstrafe, Befahren einer Busspur) wurde vom "Unabhängigen Verwaltungssenat Wien" abgewiesen. Der Berufungsbescheid enthält Strafhöhe und Rechtsmittelbelehrung, aber keine Zahlungsfrist.
Indem die Behörde penibelst gesetzesbuchstabengetreu agiert hat (nebenbei bemerkt die mündliche Verhandlung von der Beamtin beim Verwaltungssenat mit bis zum äußersten herablassender Hoheitsgeste geführt wurde), hätte ich ganz viel Lust, ebenso penibel zu reagieren.
Wenn kein Zahlungsziel vorgegeben ist, darf ich mir den Zeitpunkt selbst aussuchen - oder? Gibt es etwa eine "automatisch wirkende" Zahlungsfrist? Komme ich straffrei durch, wenn ich einfach nicht zahle?
Indem die Behörde penibelst gesetzesbuchstabengetreu agiert hat (nebenbei bemerkt die mündliche Verhandlung von der Beamtin beim Verwaltungssenat mit bis zum äußersten herablassender Hoheitsgeste geführt wurde), hätte ich ganz viel Lust, ebenso penibel zu reagieren.
Wenn kein Zahlungsziel vorgegeben ist, darf ich mir den Zeitpunkt selbst aussuchen - oder? Gibt es etwa eine "automatisch wirkende" Zahlungsfrist? Komme ich straffrei durch, wenn ich einfach nicht zahle?