Verwaltungsstrafe ohne Zahlungsfrist

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Dipl.-Ing. Walter Kytir
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Verwaltungsstrafe ohne Zahlungsfrist

Beitrag von Dipl.-Ing. Walter Kytir » 07.02.2010, 12:27

Meine Berufung gegen die Strafhöhe (Verkehrsstrafe, Befahren einer Busspur) wurde vom "Unabhängigen Verwaltungssenat Wien" abgewiesen. Der Berufungsbescheid enthält Strafhöhe und Rechtsmittelbelehrung, aber keine Zahlungsfrist.
Indem die Behörde penibelst gesetzesbuchstabengetreu agiert hat (nebenbei bemerkt die mündliche Verhandlung von der Beamtin beim Verwaltungssenat mit bis zum äußersten herablassender Hoheitsgeste geführt wurde), hätte ich ganz viel Lust, ebenso penibel zu reagieren.
Wenn kein Zahlungsziel vorgegeben ist, darf ich mir den Zeitpunkt selbst aussuchen - oder? Gibt es etwa eine "automatisch wirkende" Zahlungsfrist? Komme ich straffrei durch, wenn ich einfach nicht zahle?



MG
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Beitrag von MG » 08.02.2010, 17:50

Meiner Ansicht nach gibt es keine Zahlungsfrist. Das Verwaltungsstrafgesetz sagt lapidar: "rechtskräftige Geldstrafen sind zu vollstrecken" und im Verwaltungsvollstreckungsgesetz steht nur mehr, wie dabei vorzugehen ist.

Bei Nichtzahlung kann/könnte daher "sofort" vollstreckt werden.

mfG
RA Michael Gruner

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