Parkschaden in die Schuhe schieben?

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DG_0905
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Registriert: 19.01.2010, 12:14

Parkschaden in die Schuhe schieben?

Beitrag von DG_0905 » 19.01.2010, 13:10

Guten Tag,
mein Problem ist wie folgt, ich bin vor ca 1,5 wochen auf einem Parkplatz (großer Parkplatz) von einem geschlossenen Geschäft gefahren.

Es hatte geschneit und ich wollte die Gelegenheit nutzen mit meinem heckbetriebenen Auto ein paar Runden zu drehen, dabei unvermeidlich: Driften. Nun gut, erste Frage schoneinmal, ist dies Verboten? Auf einem Parkplatz zu driften wenn ich niemanden gefährde??

ich hatte im auto noch 3 weitere Personen (zeugen quasi)

ich drehte nur 2 runden, denn bei der zweiten runde lief ein mann von der seite her... ich fuhr sehr langsam an ihm und dem auto, das dort als einziges geparkt war und zu dem der Mann hinlief, vorbei.

Danach war der Spaß schon wieder vorbei, denn der Parkplatz war Schneegeschoben... als ich den Parkplatz verlassen wollte, sagte meine Beifahrerin, dass dieser Herr etwas aufschreiben würde.. ich kann jetzt nicht mit sicherheit sagen ob das so war.

bei der Ausfahrt zum Parkplatz standen auch ca. 2 personen (oder 3)

auf jeden fall dachte ich mir nichts größeres dabei und fuhr weg.

jetz habe ich die befürchtung, dass mir diese person einen parkschaden oder ähnliches anhängen will (weil ich beim driften sein auto erwischen hätte können)
vielleicht ein von früher stammender parkschaden??

kann er das machen?? ich hab ja 3 zeugen!

bitte um hilfe :)

danke



Judd
Beiträge: 26
Registriert: 02.04.2009, 15:37

Beitrag von Judd » 31.01.2010, 22:40

Zu deiner ersten Frage: Ja, das "Driften" ist definitiv verboten und kann in den Tatbestand des § 1 des jeweiligen Landespolizeigesetz als Lärmerregung angesehen werden. Im weitesten Sinne könnte man noch die Übertretung nach " 7 StVO (Allgemeine Fahrordnung) in Betracht ziehen, so quasi das Rechtsfahrgebot, da es sich vermutl. um einen öffentlichen Parkplatz handelt.

Zur zweiten Frage: Ich als MENSCH würde nie ausschließen, dass es andere Menschen gibt, die einem was in die "Schuhe" schieben wollen würden (ist ja eh so oft). Ich an deiner Stelle würde mir auf jeden Fall mal das Fahrzeug (deines) mittels Lichtbilder sichern, sprich, mach Fotos von deinem Auto, um zu beweisen, dass an deinem Auto keine Schäden sichtbar sind. Im Normalfall kann man schon etwaige Vergleiche und Anstoßstellen feststellen wenn man den Schaden am beschädigten Fahrzeug und dem vermeindlichen Verursacherfahrzeug vergleicht. Auch könnte ein Sachverständiger feststellen, wie alt ein Schaden ist. Jedoch würde ich mich nicht so weit hinein denken. Ich denke eher, dass der Mann dein Kennzeichen aufgeschrieben haben KÖNNTE, um dir eine Übertretung zu deiner ersten Frage "aufzubrummen".

Natürlich, wie immer, ohne Gewähr! ;-)

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