Straßenverkehrsgefährdung wegen Abschleppen?
Verfasst: 14.01.2010, 15:12
Hallihallo,
hab ein kleines Problem:
Ich komme aus Deutschland und habe ein PKW mittels Abschleppstange in Österreich (Autobahn) abgeschleppt. Die österreichische Polizei war so nett und hat mich angehalten.
Mit dem dreimaligen wiederholen des Satzes "Sind sie noch ganz sauber" wurde ich nett begrüsst
Folgendes wird mir nun vorgeworfen:
- Abschleppen auf der Autobahn sei nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt - ich habe nie etwas anderes versucht zu tun, noch habe ich etwas anderes ausgesagt.
- Ich fuhr zu schnell (laut Aussage mindestens 80 km/h) - ich bin der Meinung ich war deutlich langsamer. Der Polizist meinte höchstens 50 km/h sind erlaubt...
- etwa zwei minuten vor dem unerwarteten Zwischenstopp hat war die Batterie des abzuschleppenden Fahrzeuges wohl so leer das die Warnblinkanlage ausfiel - sehr unangenehm in Dunkelheit
Mir wurde gesagt ich werde nun angezeigt weil ich die anderen Straßenverkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht habe - Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung. Das Zugfahrzeug ist nicht auf mich zugelassen, der Fahrzeughalter hätte mit einer eigenen Strafe zu rechnen, stimmt das und wenn ja warum? Wäre die Aussage korrekt hätte ich ja eine Straftat begangen?
Das es ein Vollstreckungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland gibt habe ich schon herausgefunden. Gilt dies für Straftaten genauso wie für Ordnungswidrigkeiten?
Weiss jemand wie es nun weitergeht? Ich habe weder etwas ausgesagt noch wurde etwas unterschrieben.. Gibt es deswegen eine Gerichtsverhandlung? Wenn ja wo?
Mit welcher Strafe hab ich zu rechnen (ich habe etwas im Internet gelesen von einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen - etwas übertrieben?) Ich finde keinerlei ähnliche Fälle im Netz.
Wie ist die Rechtslage? Geschwindigkeit schätzen? Und ist der Satz "Sind sie noch ganz sauber" schon eine Beileidigung? Ist eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung überhaupt angebracht? Wird diese evtl fallen gelassen?
Mit freundlichen Grüßen,
BeJu
hab ein kleines Problem:
Ich komme aus Deutschland und habe ein PKW mittels Abschleppstange in Österreich (Autobahn) abgeschleppt. Die österreichische Polizei war so nett und hat mich angehalten.
Mit dem dreimaligen wiederholen des Satzes "Sind sie noch ganz sauber" wurde ich nett begrüsst
Folgendes wird mir nun vorgeworfen:
- Abschleppen auf der Autobahn sei nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt - ich habe nie etwas anderes versucht zu tun, noch habe ich etwas anderes ausgesagt.
- Ich fuhr zu schnell (laut Aussage mindestens 80 km/h) - ich bin der Meinung ich war deutlich langsamer. Der Polizist meinte höchstens 50 km/h sind erlaubt...
- etwa zwei minuten vor dem unerwarteten Zwischenstopp hat war die Batterie des abzuschleppenden Fahrzeuges wohl so leer das die Warnblinkanlage ausfiel - sehr unangenehm in Dunkelheit
Mir wurde gesagt ich werde nun angezeigt weil ich die anderen Straßenverkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht habe - Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung. Das Zugfahrzeug ist nicht auf mich zugelassen, der Fahrzeughalter hätte mit einer eigenen Strafe zu rechnen, stimmt das und wenn ja warum? Wäre die Aussage korrekt hätte ich ja eine Straftat begangen?
Das es ein Vollstreckungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland gibt habe ich schon herausgefunden. Gilt dies für Straftaten genauso wie für Ordnungswidrigkeiten?
Weiss jemand wie es nun weitergeht? Ich habe weder etwas ausgesagt noch wurde etwas unterschrieben.. Gibt es deswegen eine Gerichtsverhandlung? Wenn ja wo?
Mit welcher Strafe hab ich zu rechnen (ich habe etwas im Internet gelesen von einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen - etwas übertrieben?) Ich finde keinerlei ähnliche Fälle im Netz.
Wie ist die Rechtslage? Geschwindigkeit schätzen? Und ist der Satz "Sind sie noch ganz sauber" schon eine Beileidigung? Ist eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung überhaupt angebracht? Wird diese evtl fallen gelassen?
Mit freundlichen Grüßen,
BeJu