Straßenverkehrsgefährdung wegen Abschleppen?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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BeJu
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Straßenverkehrsgefährdung wegen Abschleppen?

Beitrag von BeJu » 14.01.2010, 15:12

Hallihallo,

hab ein kleines Problem:
Ich komme aus Deutschland und habe ein PKW mittels Abschleppstange in Österreich (Autobahn) abgeschleppt. Die österreichische Polizei war so nett und hat mich angehalten.

Mit dem dreimaligen wiederholen des Satzes "Sind sie noch ganz sauber" wurde ich nett begrüsst

Folgendes wird mir nun vorgeworfen:
- Abschleppen auf der Autobahn sei nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt - ich habe nie etwas anderes versucht zu tun, noch habe ich etwas anderes ausgesagt.
- Ich fuhr zu schnell (laut Aussage mindestens 80 km/h) - ich bin der Meinung ich war deutlich langsamer. Der Polizist meinte höchstens 50 km/h sind erlaubt...
- etwa zwei minuten vor dem unerwarteten Zwischenstopp hat war die Batterie des abzuschleppenden Fahrzeuges wohl so leer das die Warnblinkanlage ausfiel - sehr unangenehm in Dunkelheit

Mir wurde gesagt ich werde nun angezeigt weil ich die anderen Straßenverkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht habe - Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung. Das Zugfahrzeug ist nicht auf mich zugelassen, der Fahrzeughalter hätte mit einer eigenen Strafe zu rechnen, stimmt das und wenn ja warum? Wäre die Aussage korrekt hätte ich ja eine Straftat begangen?

Das es ein Vollstreckungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland gibt habe ich schon herausgefunden. Gilt dies für Straftaten genauso wie für Ordnungswidrigkeiten?

Weiss jemand wie es nun weitergeht? Ich habe weder etwas ausgesagt noch wurde etwas unterschrieben.. Gibt es deswegen eine Gerichtsverhandlung? Wenn ja wo?
Mit welcher Strafe hab ich zu rechnen (ich habe etwas im Internet gelesen von einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen - etwas übertrieben?) Ich finde keinerlei ähnliche Fälle im Netz.

Wie ist die Rechtslage? Geschwindigkeit schätzen? Und ist der Satz "Sind sie noch ganz sauber" schon eine Beileidigung? Ist eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung überhaupt angebracht? Wird diese evtl fallen gelassen?

Mit freundlichen Grüßen,
BeJu



Judd
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Beitrag von Judd » 15.01.2010, 00:38

Estens: Einen Tatbestand wie "Straßenverkehrsgefährdung" gibt es weder im österreichischen Verwaltungsrecht, noch im Strafrecht.

- erlaubt sind höchstens 40 km/h, bis zur nächsten Ausfahrt.
- Schätzen ist erlaubt, jedoch weißt du nicht wie sie dich wirklich gemessen haben könnten (geeichte Tachos!?),
- Anzeige des Zulassungsbesitzers!? Wieso!? Lt. deiner Beschreibung sehe ich keinen Grund dazu -außer technischer Zustand nach dem KFG § 103 ist nicht gegeben, bzw. Pflichtverletzung des ZLB.
- Warnblinkanlage KANN eingeschaltet werden, jedoch sind dann Handzeichen zu geben. In der Dunkelheit AUSREICHEND beleuchten.
- in diesem Fall würde ich, wenn deine Angaben so stimmen, nur eine Übertretung nach der StVO sehen, außer es gab wirklich eine Gefährdung, dann würde § 89 StGB (Gefährdung der Körperlichen Sicherheit) in Frage kommen (Strafrechtsdelikt),
- Ja, wenn dich jemand fragt ob du noch ganz sauber bist, dann hast u. U. die Ehrenkränkung nach dem jeweiligen Landespolizeigesetz. (unter bestimmten Voraussetzungen den Tatbestand der Beleidigung § 115 StGB).
- ob und wenn ist immer gut...."fallen" lassen ist im Ermessen des Staatsanwaltes/Bezirksanwaltes.

So, meine Antwort ist wie immer, ohne Gewähr, bin ja kein fertiger Jurist! :wink:

BeJu
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Beitrag von BeJu » 15.01.2010, 02:29

Danke für die Antwort.

Das das schätzen der Geschwindigkeit erlaubt ist, kann ich als Deutscher ja garnicht fassen... wenn der netter Ordnungshüter nun ein Problem mit mir hat bin ich mal eben 40 kmh zu schnell gefahren nur weil es ihm gefällt. Witzig hier in DE gibt es keine Höchstgeschwindigkeit die vorgeschrieben ist, der Hersteller meiner Stange empfiehlt nicht schneller als 60 km/h zu fahren und das hatte ich laut Navigationssystem um etwa 5 kmh überschritten. Das heisst 65 km/h daraus werden nun 80 km/h gemacht und ich kann nichtmal etwas dagegen tun. Naja ich werde nach dem Messprotokoll fragen, mal sehen was sie sagen. Gut ich hätte mich erkundigen sollen wie schnell man in Österreich schleppen darf...

Anzeige Zulassungbesitzer da er mir sein Fahrzeug für eine Straftat zur Verfügung gestellt hat... Das es sich um mein Fahrzeug handelt interessierte die Polizei nicht.

Warnblinkanlage KANN? Ich wurde zur nächsten Ausfahrt begleitet und musste das Fahrzeug stehenlassen... Grund weil die Warnblinkanlage nicht mehr funktionierte (bzw nur sehr schwach). Am nächsten Morgen das selbe nochmal... na danke.

Ausreichend beleuchten ist gut, wenn man fast 200 km gefahren ist um seinen Bruder von der Autobahn zu ziehen und dann kurz nach dem losfahren die Beleuchtung ausfällt, tut mir leid aber was soll ich daran in dem moment ändern, ich hatte es garnicht gemerkt.

Genau § 89 StGB wird wohl das sein was er meinte. Tja was ist denn eine Gefährdung? Wenn ich ein Auto abschleppe und die Beleuchtung fällt kurz aus (kurz vor der Ausfahrt)... § 89 StGB ist in meinen Augen nicht gegeben. Wäre ich betrunken mit 200 kmh in entgegengesetzter Richtung gefahren, hätte ich das nachvollziehen können. Ich weder mich noch andere gefährdet, das ist meine Meinung. Ein Fahrzeug ist auch mit ausgeschalteter Beleuchtung von hinten dank Reflektoren sichtbar, natürlich nicht so gut. Warnblinkanlage vom Zugfahrzeug war ja an (leuchtet ja in alle Richtungen und ist auch von hinten Sichtbar). Ich hatte nicht den Eindruck das uns fast jemand hinten drauf gefahren ist, im Gegenteil.

Werde mal abwarten was da schriftlich kommt und demnach dann wiedersprechen, das er mich mehrmals beleidigt hat werde ich auch erwähnen, würde den netten Kerl gern auch anzeigen.

Sollte nun § 89 StGB tatsächlich durchgehen, wie ist da der weitere Ablauf? Wer ist eigentlich mein Ansprechpartner, die Deutsche Behörde oder die Österreicher?

Achja: In Deutschland ist es so das wenn man beschuldigt wird eine Straftat getan zu haben wird man belehrt (Man kann Aussage verweigern etc.) dies war nicht der Fall, auch habe ich keinen Namen genannt bekommen... Ausser lauter Unterstellungen, Beleidigungen und meinen Führerschein kopieren haben die Jungs nichts auf die Reihe bekommen, echt arm.

Ich glaub die Polizei hat es kurz vor der Grenze wirklich auf die Deutschen abgesehen... :shock:

Ich bin so gespannt was da noch auf mich zukommt, jedenfalls hab ich beschlossen das sie jemand anderen verarschen sollen, nicht mich

MG
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Beitrag von MG » 15.01.2010, 09:03

Persönlich bin ich der Meinung, dass die Polizei in der Sachee selbst vollkommen Recht hat (nicht im Ton...).

Abschleppen bei Dunkelheit ohne entsprechende Beleuchtung mit (laut Ihren Angaben) 65km/h auf der Autobahn... Ihnen gebührt ein Strafverfahren!

Was war eigentlich mit dem Lenker im abgeschleppten Fahrzeug, (oder meinen Sie mit "Stange" eine Abschleppachse), der hätte doch bemerken müssen, dass die Beleuchtung nicht mehr geht.

Judd
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Beitrag von Judd » 31.01.2010, 22:48

Ich bin MG´s Meinung. Und, zu deiner Angabe hinsichtlich der Anzeige des Zulassungsbesitzers wg. "Überlassen zu einer Straftat"..... wo steht da im Gesetz, dass man sein Auto niemandem überlassen darf (ja, das schon, aber nicht unter diesen Voraussetzungen, hast wohl einen Führerschein denke ich und betrunken warst auch nicht!?) und, wie der Zulassungsbesitzer die "geplante Tat" des Lenkers kontrollieren will/kann!?

Die Frage von MG interessiert mich auch. Du meinst vermutl. eine Abschleppstange!? Dafür müsste ein weiterer Lenker dabei sein!?

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