220€ Gebühren für Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ?

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mikka
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220€ Gebühren für Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ?

Beitrag von mikka » 22.12.2009, 13:06

Hallo,
nach einer "Erkenntnis" vom unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) bleibt mir nun noch die Möglichkeit dagegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und/oder beim Verwaltungsgerichtshof enzulegen. Für jede Beschwerde ist lt. der Erkenntnis vom UVS eine Gebühr von 220€ vom zu entrichten.

Frage 1: sind diese 220€ Gebühren auch dann von mir zu Zahlen, wenn ich in diesem Fall obsiege? Also wäre das eine Art Verwaltungsgebühr die IMMER zu zahlen ist, egal wie die Sache ausgeht? Hintergrund der Frage: der Streitwert ist ähnlich hoch, sollte ich in jedem Falle 220€ zahlen müssen, lohnt der ganze Aufwand kaum.

Frage 2: der UVS führt in seiner Begründung Beispiele an (z.B. Schriftstücke, die ich nie erhalten habe), die überhaupt nicht nachvollziehbar sind. Lohnt es sich hier nochmal beim UVS eine schriftliche Gegendarstellung zu machen (in der Hoffnung, dass die Erkenntnis geändert wird) oder ist in jedem Falle der Verwaltungssenat zuständig?

Danke für Eure Antworten im Voraus
Mikka



MG
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Beitrag von MG » 23.12.2009, 09:28

Vorbemerkung: Im VwGH-Verfahren herrscht Anwaltspflicht.
1. Sie müssen die Gebühr bezahlen. Wenn Sie das Verfahren gewinnen, bekommen Sie (Ihr Anwalt) einen Pauschalbetrag von der belangten Behörde ersetzt. Die Gebühr wäre dann darin enthalten.
2. Die Entscheidung des UVS ist endgültig, es bleibt nur noch der Weg zum VwGH, den ich mir angesichts des Streitwertes aber sehr gut überlegen würde....


mfG
RA Michael Gruner

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