Anonymverfügung - Zahlendreher?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Andreas Eyrich
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Anonymverfügung - Zahlendreher?

Beitrag von Andreas Eyrich » 23.11.2009, 19:07

Hallo!

Ich habe heute eine Anonymverfügung erhalten, demzufolge mein Auto am 9.10. im 6. Bezirk in Wien ohne Parkschein geparkt haben soll.
Das ist aber definitiv nicht möglich, da das Auto das ganze Wochenende am Flughafen Wien Schwechat geparkt war. Meine Frau und ich sind nämlich am Freitag nach London geflogen und erst wieder am Sonntag zurück gekommen.

Die Frage ist nur: wie beweise ich das? Ich habe zwar noch die Flugzeiten, aber nicht, zu welcher Uhrzeit wir am Flughafen eingetroffen sind. Und selbst, wenn ich das Parkticket vom Flughafen noch finden sollte, steht da ja auch nicht das Autokennzeichen drauf.

Kann es sein, dass es sich um einen Zahlendreher handelt und sich der Parksheriff einfach verlesen hat?

Wird nicht normalerweise auch die Automarke und die Farbe des betreffenden Autos aufgezeichnet? Auf der Verfügung stand nämlich nichts drauf und das wär noch am ehesten die Möglichkeit, zu beweisen, dass das nicht mein Auto gewesen sein kann.

Gibt es Erfahrungswerte, wie solche Verfügungen normalerweise ausgehen, wenn man die Strafe nicht bezahlt? Es wird ja dann ein Strafverfahren eingeleitet. Wie hoch sind die Chancen, dass ein Richter mich für unschuldig erklärt?

Danke im Voraus!

Andreas



balfour
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Registriert: 17.11.2009, 17:47

Beitrag von balfour » 25.11.2009, 09:01

Hallo!

Wie der konkrete Fall ausgehen würde ist natürlich ungewiss aber ich würde mir eher wenig Hoffnung machen...

Habe selbst einmal sowas angefochten, da ich für die fragliche Zeit tatsächlich einen Parkschein ausgefüllt hatte, den der Parksheriff einfach übersehen hatte (und mir auf dieses Argument unterstellte, ich hätte den gerade erst ausgefüllt).

Zitat der UVS Beamtin: Was Sie sagen mag schon richtig sein [sic!], aber der Beamte macht das schon 3 Jahre und hat die erforderlichen Fähigkeiten, richtig zu beobachten ob ein Parkschein ausgefüllt war.

Mein Eindruck: Sie hat mir geglaubt, konnte aber nicht für mich entscheiden, weil sonst "jeder kommen könnte". :evil:

lg

MG
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Beitrag von MG » 25.11.2009, 09:29

Ja, aber in diesem Fall hätten Sie ja eine Zeugin, dass Sie und der PKW wo anders waren. Tickets sind auch vorhanden. Ich würds schon probieren.

mfG
RA Michael Gruner

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