Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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RG2
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von RG2 » 05.11.2009, 18:37
Servus,
Ich hab mir vor ein paar Monaten einen Jeep Wrangler gekauft und mich im Vorfeld auch schon kräftig informiert (Youtube...) und gesehen, dass es da gewisse Leute gibt die ohne Türen fahren, also die Türen ausgebaut haben. Ich wollte jetzt wissen wie es da rechtlich in Österreich aussieht, kann ich da "ohne" fahren, muss ich so was wie Seitenbügel anbringen, nur auf bestimmten Straßen oder geht das ganze gar nicht????
SChon mal vielen Dank für die Antworten und pardon falls das Thema schon mal durchgekaut wurde.
Hier noch ein Bild von dem Seitenbügel:
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MG
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von MG » 06.11.2009, 14:26
Das Aushängen der Türen ist eine wesentliche Veränderung des fahrzeuges und müsste mM ebenso wie das Verwenden der Bügel extra typisiert werden.
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Judd
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von Judd » 08.01.2010, 02:59
Da da das ganze die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen würde, müsste man es gem. § 33 KFG anzeigen. Und da führt kein Weg daran vorbei.
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maiereva
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von maiereva » 08.01.2010, 19:58
HaLLO; bei meinem Suzuki lj80 ist das fahren ohne Türen im Typenschein eingetragen (österr.) und ist somit zulässig. (eine Kette muss montiert sein)
ciao
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