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Anonymverfügung - falsche Uhrzeit

Verfasst: 30.09.2009, 11:01
von Urwi
Hallo,

mir ist heute eine Anonymverfügung ins Haus geflattert. Geschwindigkeitsüberschreitung < 10 km/h. Der Ort des Geschehens wird von mir öfters befahren, möglicherweise auch an diesem Tag, jedoch sicher nicht um diese Uhrzeit. Laut der Zeiterfassung in meiner Firma habe ich mich zur angegebenen Zeit nachweislich im Büro befunden. 50 km vom Tatort entfernt und mit dem vermeintlichen Auto.

Was soll ich jetzt tun? Die Anonymverfügung verfallen lassen und auf ein Strafverfahren warten und dort beweisen, dass ich um die angegebene Zeit nicht am Tatort war, oder soll ich zahlen, weil die Uhrzeit unerheblich ist?

Danke
Urwi

Verfasst: 02.10.2009, 17:06
von MG
Die Uhrzeit ist natürlich relevant. Beachten Sie aber, dass die Behörde im Verfahren dies z.B. in der Strafverfügung richtig stellen kann. Sie ist nicht an die Daten aus der Anon.Verf. gebunden.

MfG
RA Michael Gruner

Verfasst: 02.10.2009, 18:49
von Urwi
MG hat geschrieben:Die Uhrzeit ist natürlich relevant. Beachten Sie aber, dass die Behörde im Verfahren dies z.B. in der Strafverfügung richtig stellen kann. Sie ist nicht an die Daten aus der Anon.Verf. gebunden.

MfG
RA Michael Gruner
Sehr geehrter Herr Gruner,

Danke für Ihre Antwort! Genau das ist es, was ich befürchte. Wenn ich es auf ein Verwaltungsstrafverfahren ankommen lasse, wird man die Uhrzeit korrigieren und ich zahle wahrscheinlich um einiger mehr.


Mit freundlichen Grüßen
Urwi