Gibt es eine Bestimmung (StVO, Umweltschutzrecht?) nach der sinnloses Herumfahren in der Siedlung verboten ist?
Danke für Antworten!
johi
sinnloses Herumfahren mit Mopeds
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sinnloses Herumfahren
Hab inzwischen selbt das gefunden:
StVO § 69
(2) Für die Lenker von Motorfahrrädern gelten die Bestimmungen des § 68 Abs. 3 bis 5 über das Verhalten von Radfahrern sinngemäß. Überdies ist ihnen verboten:
a) ...
b) ...
c) dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen lassen.
Wobei ich davon ausgehe dass mit Motorfahrrad ein Moped (rote Nummerntafel) gemeint ist - oder doch nicht?
StVO § 69
(2) Für die Lenker von Motorfahrrädern gelten die Bestimmungen des § 68 Abs. 3 bis 5 über das Verhalten von Radfahrern sinngemäß. Überdies ist ihnen verboten:
a) ...
b) ...
c) dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen lassen.
Wobei ich davon ausgehe dass mit Motorfahrrad ein Moped (rote Nummerntafel) gemeint ist - oder doch nicht?
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Sinnloses Herumfahren
Danke, Judd
Re: sinnloses Herumfahren mit Mopeds
Das Gesetz verhindert z.B., dass die Polizei Motorradfahrern, die trainingsmäßig auf öffentlichen Straßen (Bergstraßen) hin und her fahren, strafen kann, denn das gilt lt. §69 Abs. 2 lit. C nur Motorfahrräder, also Mopeds bis max 50 cm3 Hubraum.
Leider sind Motorräder sehr oft lauter!
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