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Verfasst: 26.07.2009, 18:55
von juergenmoskau
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Verfasst: 27.07.2009, 14:03
von MG
Wenn Sie eine (rechtskräftig verhängte) Verwaltungsstrafe nicht bezahlen, dann kann die Behörde ein Exekutionsverfahren (Zwangsvollstreckung) einleiten. Die Verjährungsfrist ist übrigens 30 Jahre...

2. Frage: Der Mietwagenfirma wird nichst passieren, die hat ja schon Sie als Lenker angegeben, sonst hätten Sie ja nicht die Lenkererhebung bekommen.

MfG
RA Michael Gruner