Hallo,
ich bin seit einigen Tagen ziemlich ratlos, ob es nun erlaubt ist (oder eben nicht; basierend auf welches Gesetz??) auf meinem PKW z.B. 1 Sommer- und 3 Winterreifen (davon 2 unter 4mm, also keine Winterreifén mehr...) montiert zu haben. Ich weiss, vom Handling her eine Katastrophe; ich will hier ja auch nur die rechtliche Frage ablichten. Meiner Meinung nach untersagt der Gesetzgeber nur Mischbereifung, womit Diagonal- und Radialreifen gemeint sind. (laut § 36 STZVO)
Hat hier jemand für mich eine Hilfe zur Hand? Wie gesagt, ich würde auch das entspr. Gesetz benötigen...
Danke vielmals,
Chris
Mischbereifung
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste