Lenkerauskunft
Verfasst: 27.05.2009, 17:25
Chronology:
1. Am 13.02.2009 habe ich von der Polizei einen NICHT angeschriebenen Brief bekommen, mit der Aufforderung gemäß §103 Abs. 2 KFG 1967, binnen zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer das KFZ mit MEINEM Kennzeichen am 06.02.2009 um 13:33 Uhr gelenkt hat.
2. Zwei Stuneden nach dem Empfang des Briefes und nach einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin, habe ich eine E-Mail an die Polizei geschrieben, wo ich erklärt habe, dass ich an diesem Tag um diese Zeit am Flughafen Schwechat bei einer Besprechung war. Beigelegt habe ich eine Parkkarte (13:09 bis 14:29 Uhr) und die Kontaktdaten des Kollegen, mit dem ich bei der Besprechung war. 34 Minuten später wurde meine E-Mail gelesen (Lesebestätigung habe ich)
3. Am 19.05.2009 habe ich eine Aufforderung zur Rechfertigung bekommen. Im Punkt 1. wird behauptet, dass ich am 06.02.2009 um 13:33 "Fußgänger gefährdert habe" und im Punkt 2. dass ich innerhalb zwei Wochen keine RICHTIGE Auskunft gegeben habe, wie verlangt im Brief von 11.02.2009
4. Ein Herr XY (den Namen und die Adresse habe ich interessanterweise von der Polizei bekommen) hat mich angezeigt und dann noch bei der BH Korneuburg folgendes ausgesagt: "...mit Sicherheit um ein weißes KFZ gehandelt hat... das KFZ war ziemlich laut... tief und sportlich gebaut...Ich hatte den Eindruck, als wurde dieses auffriesiert... Ich bin mir jedoch ZIEMLICH sicher, dass es sich um das Kennzeichen BLABLA gehandelt hat..." Seine Frau hat auch ausgesagt, "dass es sich ... um einen weißen, sehr sportlich wirkenden niedrigen PKW handelte..."
Es steht fest:
1. An diesem Tag und um diese Zeit war ich ganz wo anders (Schriftliche Aussage, Parkkarte)
2. Mein Auto ist weder WEISS, noch TIEF und SPORTLICH gebaut, noch AUFFRISIERT, sondern ein stinknormaler VW Passat Kombi, grau und ohne irgendwelche besondere Merkmale (ein Familienauto).
Am 22.06.2009 habe ich einen Termin zur Rechtfertigung bekommen.
Habe ich eine Chanche, meine Unschuld zu beweisen?
Bite um Rat!
Danke im voraus
LG
T.
1. Am 13.02.2009 habe ich von der Polizei einen NICHT angeschriebenen Brief bekommen, mit der Aufforderung gemäß §103 Abs. 2 KFG 1967, binnen zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer das KFZ mit MEINEM Kennzeichen am 06.02.2009 um 13:33 Uhr gelenkt hat.
2. Zwei Stuneden nach dem Empfang des Briefes und nach einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin, habe ich eine E-Mail an die Polizei geschrieben, wo ich erklärt habe, dass ich an diesem Tag um diese Zeit am Flughafen Schwechat bei einer Besprechung war. Beigelegt habe ich eine Parkkarte (13:09 bis 14:29 Uhr) und die Kontaktdaten des Kollegen, mit dem ich bei der Besprechung war. 34 Minuten später wurde meine E-Mail gelesen (Lesebestätigung habe ich)
3. Am 19.05.2009 habe ich eine Aufforderung zur Rechfertigung bekommen. Im Punkt 1. wird behauptet, dass ich am 06.02.2009 um 13:33 "Fußgänger gefährdert habe" und im Punkt 2. dass ich innerhalb zwei Wochen keine RICHTIGE Auskunft gegeben habe, wie verlangt im Brief von 11.02.2009
4. Ein Herr XY (den Namen und die Adresse habe ich interessanterweise von der Polizei bekommen) hat mich angezeigt und dann noch bei der BH Korneuburg folgendes ausgesagt: "...mit Sicherheit um ein weißes KFZ gehandelt hat... das KFZ war ziemlich laut... tief und sportlich gebaut...Ich hatte den Eindruck, als wurde dieses auffriesiert... Ich bin mir jedoch ZIEMLICH sicher, dass es sich um das Kennzeichen BLABLA gehandelt hat..." Seine Frau hat auch ausgesagt, "dass es sich ... um einen weißen, sehr sportlich wirkenden niedrigen PKW handelte..."
Es steht fest:
1. An diesem Tag und um diese Zeit war ich ganz wo anders (Schriftliche Aussage, Parkkarte)
2. Mein Auto ist weder WEISS, noch TIEF und SPORTLICH gebaut, noch AUFFRISIERT, sondern ein stinknormaler VW Passat Kombi, grau und ohne irgendwelche besondere Merkmale (ein Familienauto).
Am 22.06.2009 habe ich einen Termin zur Rechtfertigung bekommen.
Habe ich eine Chanche, meine Unschuld zu beweisen?
Bite um Rat!
Danke im voraus
LG
T.