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§ 42 ABS 1 KFG - Änderung der PLZ

Verfasst: 18.05.2009, 11:40
von Waldkauz1
Kann der KFZ-Zulassungsinhaber verpflichtet werden, eine von der Gemeinde beantragten und von der Post AG bewilligten Änderung der PLZ, im Zulassungs- und Typenschein bei der Zulassungsstelle ändern zu lassen. Werden dadurch behördliche Eintragungen berührt?

Verfasst: 18.05.2009, 15:33
von MG
Ja, ich denke, dass das bei strenger Auslegung des Gesetzes anzuzeigen ist:
jede Änderung von Umständen anzuzeigen, durch die behördliche Eintragungen im Zulassungsschein berührt werden
Sie könnten sich aber auch beim Verkehrsamt eine schriftliche verbnindliche Auskunft einholen.

mfG

Michael Gruner

§ 42 ABS 1 KFG - Änderung der PLZ

Verfasst: 18.05.2009, 18:06
von Waldkauz1
Behörde = Bezirksverwaltungsbehörde oder Zulassungsstelle bei den div. VersicherungsAGs ?

In der Aufllistung sind allerdings ausschließlich Aktivitäten des Zulassungsbesitzers wie zB Verlegung des Hauptwohnsitzes, Sitzes oder Ortes angeführt.

In diesem Falle hat aber der Zulassungsbesitzer keinerlei Aktivität gesetzt. Ist dem Normunterworfenen eine solche Anzeige (Neuausstellung des Zulassungsscheines etc) zuzumuten, oder hat hier zB die Gemeinde die Korrekturen von Amtswegen herzustellen?

Verfasst: 18.05.2009, 18:48
von MG
Ja, aber im Gesetz steht nur "insbesondere"...

Änderung sollte bei jeder ZUlassungsstelle (Versicherung) möglich sein.

mfG

MG