Ich würde gerne wissen, wie in folgendem Fall vorzugehen wäre und welche Tatbestände erfüllt sind.
Ein LKW fährt vor einem PKW. Die Ladefläche ist nicht korrekt gereinigt oder gesichtert und so verliert er kleine Mengen Kies, welche das Fahrzeug dahinter beschädigen.
Meines erachtens liegt hier Sachbeschädigung mit Fahrerflucht vor.
Hat die Beweislast der LKW oder der PKW Fahrer ? Vermutlich der PKW oder ?
Fahrzeug verliert Ladung
Die Beweislast würde beim PKW-Fahrer liegen, das stimmt.
Nicht korrekt gereinigt ist was anderes als nicht korrekt gesichert!!
1. Der PKW müsste aber schon sehr knapp hinter dem LKW herdüsen, damit von der Ladefläche fallende Steinchen den PKW beschädigen. Bei korrektem Sicherheitsabstand wäre das glaube ich gar nicht möglich, außer es passiert auf Grund der verschuldensunabhängigen Tatsache, dass das Frachtgut nicht GESICHERT ist. Du kannst aber nicht verlangen, dass der Fahrer mit Zahnbürste und Messer jedes Steinchen von der Ladefläche entfernt.
2. Fahrerflucht kann nicht vorliegen, da der LKW-Fahrer sicher nichts davon mitbekommt, dass kleine Steinchen evtl. ein hinter ihm fahrendes Auto beschädigt haben und das fällt ihm sicher nicht schwer glaubwürdig darzustellen.
Nicht korrekt gereinigt ist was anderes als nicht korrekt gesichert!!
1. Der PKW müsste aber schon sehr knapp hinter dem LKW herdüsen, damit von der Ladefläche fallende Steinchen den PKW beschädigen. Bei korrektem Sicherheitsabstand wäre das glaube ich gar nicht möglich, außer es passiert auf Grund der verschuldensunabhängigen Tatsache, dass das Frachtgut nicht GESICHERT ist. Du kannst aber nicht verlangen, dass der Fahrer mit Zahnbürste und Messer jedes Steinchen von der Ladefläche entfernt.
2. Fahrerflucht kann nicht vorliegen, da der LKW-Fahrer sicher nichts davon mitbekommt, dass kleine Steinchen evtl. ein hinter ihm fahrendes Auto beschädigt haben und das fällt ihm sicher nicht schwer glaubwürdig darzustellen.
Wo wir wieder beim Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" wären 
Leuchtet mir ein das es der Fahrer nicht wusste, bzw. es ihm schwer nachweisbar ist. Aber wenn ich durch eine Wasserlacke fahre und Passanten beschmutze und weiter fahre ist es doch auch Fahrerflucht oder ?
bzgl. dem Abstand. Der War sehr groß, aber auch beim vorbeifahren trafen mich steine. Also da war wirklich jede Menge drauf.
Was tut man in so einem Fall? Den LKW darf ich ja nicht anhalten oder ??

Leuchtet mir ein das es der Fahrer nicht wusste, bzw. es ihm schwer nachweisbar ist. Aber wenn ich durch eine Wasserlacke fahre und Passanten beschmutze und weiter fahre ist es doch auch Fahrerflucht oder ?
bzgl. dem Abstand. Der War sehr groß, aber auch beim vorbeifahren trafen mich steine. Also da war wirklich jede Menge drauf.
Was tut man in so einem Fall? Den LKW darf ich ja nicht anhalten oder ??
Thematik Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie gesagt, dem LKW-Lenker wird es nicht schwer fallen glaubwürdig auszusagen er habe davon in seinem "Riesenmobil" bei allen Fahrgeräuschen etc. nichts mitbekommen.
Was das Thema Fahrerflucht angeht.. Anzeige kann natürlich immer erstattet werden, ob diese zielführend ist sei dahin gestellt..
Natürlich darfst du niemanden "aufhalten" aber nachfahren und zur Rede stellen dürfte genauso einfach sein.
ich bin im EKHG nicht soo versiert aber allgemein Haftet der Fahrzeughalter, bzw. dessen Versicherung, auch wenn er nicht am Steuer sitzt für entstandene Schäden.
Sollte dem Kfz-Lenker ein Verschulden angerechnet werden, so trägt auch er eine Schadensersatzhaftung.
zu Deinem Fall: du hättest Anspruch auf Schadensersatz wenn es übermäßig viel Ausstoß gegäben hätte. also nicht mehr in genehmigtem Maß. Einen kleinen Steinschlag oder ähnliches wirst du meiner Meinung nach nicht ersetzt bekommen, bzw müsstest du nachweisen dass der LKW dafür verantwortlich war.
Was das Thema Fahrerflucht angeht.. Anzeige kann natürlich immer erstattet werden, ob diese zielführend ist sei dahin gestellt..
Natürlich darfst du niemanden "aufhalten" aber nachfahren und zur Rede stellen dürfte genauso einfach sein.
ich bin im EKHG nicht soo versiert aber allgemein Haftet der Fahrzeughalter, bzw. dessen Versicherung, auch wenn er nicht am Steuer sitzt für entstandene Schäden.
Sollte dem Kfz-Lenker ein Verschulden angerechnet werden, so trägt auch er eine Schadensersatzhaftung.
zu Deinem Fall: du hättest Anspruch auf Schadensersatz wenn es übermäßig viel Ausstoß gegäben hätte. also nicht mehr in genehmigtem Maß. Einen kleinen Steinschlag oder ähnliches wirst du meiner Meinung nach nicht ersetzt bekommen, bzw müsstest du nachweisen dass der LKW dafür verantwortlich war.
Ist leider eine schwierige Sache das zu beweisen. Ich glaube beim nächsten mal werde ich versuchen es per Handy aufzunehmen (Video oder so)
Nachfahren, nunja ist schwierig, wenn der 300 km weiter fährt, ist es auch sinnlos das zu machen. Würde er von der Autobahn abfahren wäre es natürlich leichter, aber das war leider nicht der Fall.
Naja mal sehn. Vielleicht hat der ein oder andere noch einen Tip.
Jericho danke dir jedenfalls für deine Mühen!!
Nachfahren, nunja ist schwierig, wenn der 300 km weiter fährt, ist es auch sinnlos das zu machen. Würde er von der Autobahn abfahren wäre es natürlich leichter, aber das war leider nicht der Fall.
Naja mal sehn. Vielleicht hat der ein oder andere noch einen Tip.
Jericho danke dir jedenfalls für deine Mühen!!
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