Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe meinen Führerschein aufgrund eines Verkehrsdelikt verloren.
Ich bin damals rund 60km/h zu schnell gefahren und da ich Probeführerscheinbesitzer bin wurde er mir im März für 2 Wochen abgenommen. Dies war aber nicht weiter das Problem weil es meiner Meinung auch durchaus gerechtfertigt war.
Nachdem ich meinen Führerschein wieder bekommen habe von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Bekam ich eine Aufforderung zur einer Verkehrspsychologischen Nachschulung mit einer Frist von 4 Monaten. Auch dies sehe ich als Gesetzlich an - eben wegen Probeführerschein.
Das Problem ist nun Folgendes ich bin dieser Frist nicht nach gekommen durch Studium/arbeit usw......
Jetzt hat mir die zuständige Bezirkshauptmannschaft wieder den Führerschein entzogen mit der Begründung, dass die Frist nicht eingehalten wurde. Die Frechheit ist nur ich kann weder Berufung einlegen weil, ich zitiere aus dem Bescheid:
"Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung war gemäß §64 Abs. 2 AVG 1991 auszuschließen, da die vorzeitige Vollstreckung des Bescheides im Interesse des öffentlichen Verkehrs wegen Gefahr im Verzug geboten ist"
Also ich verstehe erstens nicht warum Gefahr im Verzug geboten ist weil ich kein Alkolenker war/bin.
Das Problem ist auch ich bin Jungunternehmer und habe dadurch ich keinen Führerschein besitze mit massiven Verlusten zu rechnen da ich nicht zu Kunden bzw. Liefernten oder Händlern fahren kann. Wer bezahlt mir dieses Arbeitausfall? Beim ersten Entzug von 2 Wochen war dies kein Problem da ich in diese Zeit einfach in den Urlaub gegangen bin.
Jetzt ist es einen Monat her seit dem Bescheid und ich sitze auch bereits in so einer Nachschulung.... Sprich ich bin der Aufforderung diese zu Besuchen nachgekommen..
Was kann oder könnte ich für rechtliche Schritte einleiten um meinen Führerschein bereits jetzt schon zu bekommen als erst nach Beendigung der Nachschulung?
Mit freundlichen Grüßen
Führerscheinentzug wegen Fristverletzung!
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